22.07.2015, 15:36 Uhr

Prokon-Insolvenzverfahren steht kurz vor dem Abschluss

Hamburg – Anfang Juli haben sich die Gläubiger der Prokon Regenerative Energien GmbH für die Umwandlung des insolventen Unternehmens in eine Genossenschaft ausgesprochen. Jetzt steht die Sanierung durch das Insolvenzverfahren kurz vor dem Abschluss.
Das Insolvenzgericht hatte den Genossenschafts-Insolvenzplan bereits am 03. Juli 2015 bestätigt. Diese Bestätigung ist mittlerweile rechtskräftig geworden.
Sanierungsmaßnahmen des Insolvenzplanes können umgesetzt werden
Nach Bestätigung des Genossenschafts-Insolvenzplan kann das Insolvenzverfahren voraussichtlich mit Ablauf des Monats Juli aufgehoben werden. Damit ist der Weg frei, um die nachfolgenden gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen umzusetzen, die nach dem Genossenschafts-Insolvenzplan zur Sanierung anstehen.
  • Prokon wird die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft annehmen. Da durch den Formwechsel die Rechte und Pflichten des Unternehmensträgers unberührt bleiben, können die laufenden Geschäftsbeziehungen unverändert fortgesetzt werden. Der Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft soll kurzfristig vollzogen werden.

  • Die Gesellschaft wird als Prokon Regenerative Energien eG firmieren.

  • Der Vorstand soll durch eine Doppelspitze besetzt werden, die den bereits eingeschlagenen Sanierungskurs konsequent fortsetzt. Genossenschaftsvorstand wird Kai Peppmeier, der während des Insolvenzverfahrens die Position des kaufmännischen Leiters und Geschäftsführers von Prokon innehatte. Verstärkt wird der Genossenschaftsvorstand mit dem Diplom-Kaufmann Andreas Knaup, der nach Angaben des Insolvenzverwalters bereits als erfahrener Manager als Interimsgeschäftsführer eines Tochterunternehmens Führungsverantwortung übernommen hat.

  • Der Prokon-Genossenschaft werden mehr als 37.000 Mitglieder angehören, die als ehemalige Genussrechtsinhaber eine unternehmerische Beteiligung als Option für die Befriedigung ihrer Insolvenzforderungen gewählt haben (sog. Debt-Equity-Swap).

Insolvenzverfahren seit Mai 2014
Die Prokon Regenerative Energien GmbH hatte im Januar 2014 beim Amtsgericht Itzehoe einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Nach dem Geschäftsmodell von Prokon konnten die Anleger über Genussrechte in das Unternehmen investieren. Dies haben rund 74.000 Anleger getan. Auf diese Weise wurden dem Prokon für die Finanzierung von regenerativen Projekten insgesamt 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Nachdem immer mehr Genussrechte-Inhaber ihre finanziellen Einlagen gekündigt hatten, wurde am 1.Mai 2014 durch das Amtsgericht Itzehoe das Insolvenzverfahren über Prokon offiziell eröffnet. Durch das Insolvenzverfahren wurden die Genussrechte-Inhaber zu den Gläubigern von Prokon.
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