30.11.2015, 12:10 Uhr

Prokon-Gläubiger erhalten Geld

Münster – Im Januar 2014 hatte die Prokon Regenerative Energien GmbH beim Amtsgericht Itzehoe einen Insolvenzantrag gestellt. Im Juli 2015 entschieden die Prokon-Gläubiger, dass Prokon als Genossenschaft weitergeführt werden soll. Nun haben die Gläubiger, die nicht in der Genossenschaft bleiben wollen, erstmals Geld erhalten.

Knapp zwei Jahr nach dem Insolvenzantrag, eine der größten Pleiten in Deutschland mit rund 74.000 Anlegern und Investitionen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro, erhalten Kleinanleger sowie Arbeitnehmer und Lieferanten erstes Geld. Allerdings müssen sie noch auf den Großteil ihrer Forderungen verzichten.

20 Millionen Euro sind ausgezahlt worden

Wie die Wirtschaftswoche am Wochenende berichtete, habe Prokon-Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin mehr als 20 Millionen Euro an rund 25.000 Kleingläubiger, Beschäftigte und Lieferanten ausgezahlt. Sie erhielten damit 34,5 Prozent ihrer Forderungen. Die Insolvenzverwaltung habe dies bestätigt. Insgesamt war für die Genossenschaftslösung eine Insolvenzquote von ca. 57,8 Prozent genannt worden. Allerdings wird diese Gesamtquote erst später erreicht. Die Summen sollen schrittweise je nach Variante bis zum Jahr 2025 oder 2030 fällig werden.

Gläubiger wählten höchste Insolvenzquote

Im Juni hatten die Prokon-Gläubiger die Wahl zwischen der Genossenschaftslösung, einer Übernahme durch den Energieversorger EnBW aus Karlsruhe und einer Zerschlagung der Gesellschaft. Im Rahmen einer Gläubigerversammlung in Hamburg fiel die Wahl auf das Genossenschaftsmodell. Insolvenzverwalter Penzlin hatte die Insolvenzquote im Falle einer Genossenschafts-Lösung mit nun ca. 57,8 Prozent angegeben. Im Falle der EnBW-Übernahme sollte diese Insolvenzquote ca. 52,2 Prozent betragen und im Falle der Zerschlagung. ca. 48,5 Prozent. Hinter dem Genossenschaftsplan standen auch die Ökoenergieanbieter Naturstrom AG und Elektrizitätswerke (EWS) Schönau sowie die GLS Bank aus Bochum.

Prokon-Pleite trug zum Kleinanlegerschutzgesetz bei

Nach dem Geschäftsmodell von Prokon konnten die Anleger über sogenannte Genussrechte in das Unternehmen investieren. Dies hatten rund 74.000 Anleger getan und dem Unternehmen aus Itzehoe für die Finanzierung regenerativer Projekte insgesamt 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Anfang 2014 musste Prokon allerdings das Insolvenzverfahren beantragen. Am 1. Mai 2014 hatte dann das Amtsgericht Itzehoe das Insolvenzverfahren über Prokon offiziell eröffnet, welches zum 31. Juli 2015 wieder aufgehoben wurde.

Die Prokon-Pleite hat auch das Finanzierungs-Instrument der genussrechte in Verruf gebracht. Genussrechte nehmen vom Risikoprofil her eine Zwitterstellung zwischen Aktie und Anleihe ein. In Deutschland trat im Juli 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft, das den Schutz von Privatpersonen bei Geldanlagen auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt, der auch die Genussrechte umfasst, zum Ziel hat.

Quelle: IWR Online

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