26.07.2016, 12:10 Uhr

Bundesregierung will EU-Urteil zum EEG 2012 anfechten

Berlin - Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass wegen der Industriebefreiung für das EEG 2012 das EU-Beihilferecht gilt. Die Bundesregierung sieht das anders und hat nach der abgewiesenen Klage nun Rechtsmittel eingelegt.

Die Bundesregierung hat am 19. Juli 2016 Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Mai 2016 (Rechtssache T-47/15) eingelegt, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

Deutsche Klage in erster Instanz abgewiesen

In dem Urteil hatte das Gericht die Klage Deutschlands gegen den Beihilfe-Beschluss der Europäischen Kommission zum Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2012 (EEG 2012) in erster Instanz abgewiesen. Mit diesem Rechtsmittel wird die streitige Rechtsfrage nun dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt. Das Verfahren hat keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des derzeit geltenden EEG (EEG 2014) und der gerade verabschiedeten Neufassung des EEG, die zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt (EEG 2017).

EU: Das EEG 2012 ist wegen zu vieler Industrie-Ausnahmen eine Beihilfe

Wenn es um das EEG und das Thema Beihilfe bzw. Subvention geht, dann wird häufig davon ausgegangen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien die Beihilfe darstellt. Doch dies ist nicht der Fall. Tatsächlich ist das EEG 2012 nicht wegen des Ausbaus von Wind-, Solaranlagen & Co. eine Beihilfe. Vielmehr wertet die EU die vielen Ausnahmen von der EEG-Umlage für die Industrie als Subventionierung bzw. Beihilfe heimischer Unternehmen. Das bestätigte jetzt noch einmal eine EU-Sprecherin gegenüber IWR Online.

Quelle: IWR Online

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