10.11.2016, 15:20 Uhr

Norddeutsche Bürgerwindparks knipsen „Licht ut“

Hannover – Die Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen durch Lichtsignale ist ein vieldiskutiertes Thema und kann zum Streitpunkt werden. Doch die technischen Alternativen zu einem nächtlichen Dauerblinken sind inzwischen vorhanden und werden teilweise auch gefördert.

Immer mehr Windparkbetreiber wollen Systeme zur sogenannten Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) einbauen. Die Initiative „Licht ut“ ist ein Zusammenschluss von neun Bürgerwindparks in der Region Bredstedt im nördlichen Schleswig-Holstein und hat sich nun für die Installation einer Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung entschieden. Sehr zur Freude des Turnkey-Anbieters aus Hannover.

Quantec Sensors: Run auf Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Mit dem Namen "Licht ut GbR", eine von neun benachbarten Bürgerwindparks gegründete Gesellschaft für Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung, signalisieren die Geschäftsführer Wolfgang Paulsen und Harm Truelsen bereits im Namen ihren speziellen Anspruch. Ein Anspruch ist der emissionsfreie oder zumindest emissionsarme Betrieb der Windkraftanlagen. Deshalb soll Schluss sein mit den unbegründeten Lichtemissionen der nächtlichen Gefahrenfeuer in Windparks! Die Lösung heißt Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, die von der Quantec Sensors GmbH aus Hannover geliefert wird.

Radarsystem erkennt Flugzeuge für knapp 30 Windturbinen

Die Turnkey-Lösung zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Quantec Sensors ist im März 2016 durch die Deutsche Flugsicherungsgesellschaft (DFS) anerkannt worden. Licht ut und Quantec Sensors haben nun Nägel mit Köpfen gemacht und eine Vereinbarung getroffen. Es geht nun darum, knapp 30 Windenergieanlagen unterschiedlicher Hersteller in mindestens neun bereits bestehenden Bürgerwindparks mit einem einzigen Sensorsystem zu versorgen. Voraussichtlich im Februar 2017 startet die Realisierung vor Ort.

Wirtschaftlich attraktiver BNK-Bonus in Schleswig-Holstein

Gerdes macht sich um den Erfolg der Konzeption zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung des Unternehmens keine Sorgen. Dass sich die neue Befeuerungsmethode auch auszahlt, liegt in den speziellen Rahmenbedingungen in Schleswig-Holstein. Seit Mitte Juli 2016 gewährt das Land für den Einsatz einer Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung an neu genehmigten Windenergieanlagen Nachlässe auf die Kompensationskosten.

Die „Änderung der Grundsätze zur Planung von und zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen“ vom Energiewendeministerium definiert den prozentualen Abschlag vom Grundwert in Schleswig-Holstein. Dieser richtet sich bei neuen Radarsystemen für die nächsten zwei Jahre nach der Anzahl der Anlagen und liegt zwischen 30 Prozent (bis fünf Windkraftanlagen) und zehn Prozent (ab 21 Anlagen). Experten rechnen damit, dass ähnliche Anreize für BNK-Systeme auch in anderen Bundesländern umgesetzt werden könnten.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2016