07.02.2017, 10:13 Uhr

Stadtwerke warnen vor Re-Monopolisierung der Energiewirtschaft

Münster – Die Digitalisierung der Energiewirtschaft nimmt konkrete Formen an. Dabei werden durch die gesetzlich geregelte Markteinführung intelligenter Strommesssysteme im großen Stil wertvolle Energiedaten erzeugt, die verarbeitet, zusammengeführt und ausgewertet werden wollen. Doch wer ist der Herr dieser Daten?

Es geht um die Frage, wer die Hoheit über die wachsende Menge von Daten zu Energieverbrauch und -Erzeugung bekommt. In diesem Punkt streiten die Stadtwerke mit den Übertragungsnetzbetreibern schon länger. In einem aktuellen Interview ist von einer Re-Monopolisieung der Energiewirtschaft die Rede.

Rezentralisierung und Remonopolisierung im Energiesektor befürchtet

Die Stadtwerke begehren gegen die Macht der vier großen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Deutschland auf. In einem aktuellen Interview mit der Welt erklärte Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), dass die ÜNBs nach immer mehr Einfluss auf den Verteilnetzebenen streben würden. Es geht dabei inhaltlich um die Datenhoheit für intelligente, digitale Stromzähler, sogenannte Smart Meter, die nun eingeführt werden. Reiche kritisiert, dass nach dem neuen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende diese Daten der Smart Meter zuerst an die Übertragungsnetzbetreiber gehen. Weil aber 97 Prozent der erneuerbaren Energien von den Verteilnetzen der Stadtwerke und lokalen Netzbetreiber aufgenommen werden, sei es wichtig, dass diese die Daten sofort zur Verfügung haben. Dezentrale Ansätze würden der Energiewende viel besser gerecht als die „Rezentralisierung und Remonopolisierung“ auf der Ebene der großen ÜNB, so die VKU-Chefin.

Verteilnetzbetreiber verlieren Verantwortung für 43 Mio. Messstellen

Das Thema ist nicht neu. Bereits vor dem Beginn des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses für das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (Messstellenbetriebsgesetz, kurz: MsbG) vor gut einem Jahr hatten sich die unterschiedlichen Akteure der Energiebranche positioniert. Hintergrund waren widerstreitende Interessen zwischen der Energiewirtschaft und den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB). Während der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sich dafür stark gemacht hatte, dass das Messwesen und damit die Datenhoheit bei den über 800 Verteilnetzbetreibern verbleibt, verteidigten die ÜNB den Gesetzentwurf, der einen Wechsel der Datenzuständigkeit hin zu den ÜNB vorsieht. Insgesamt geht es um rund 43 Millionen Messstellen in Deutschland. Zunächst sollen nur Großverbraucher mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr sowie große EEG-Anlagen mit einem Smart Meter ausgerüstet werden Ab 2021 sollen Verbraucher mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr folgen.

Quelle: IWR Online

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