27.03.2017, 10:34 Uhr

Forschungsreaktor Geesthacht wird abgerissen

Kiel/Geesthacht – Das Helmholtz-Zentrum für Material- und Küstenforschung hat in Geesthacht über 52 Jahre lang einen Kernenergie-Forschungsreaktor betrieben. Dieser Reaktor wurde 2010 abgeschaltet und soll nun zurückgebaut werden. Die Kosten trägt der Steuerzahler.

Beim Rückbau des Forschungsreaktors FRG 1 setzen Betreiber und Genehmigungsbehörde auf Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Der Rückbau des Reaktors soll 2024 abgeschlossen sein und einen dreistelligen Millionenbetrag kosten.

Rückbaukosten von 150 Mio. Euro verbleiben beim Steuerzahler

Über mehr als 50 Jahre hat das Helmholtz-Zentrum für Material- und Küstenforschung in Geesthacht (HZG) eine Forschungsreaktoranlage für seine Materialforschung betrieben. Nach der Abschaltung des Reaktors FRG-1 im Jahr 2010 und der Entfernung der letzten 25 Brennelemente im Juni 2012 soll der Reaktor nun zurückgebaut werden. Die Rückbaukosten in Höhe von etwa 150 Mio. Euro werden von Bund und Ländern und damit vom Steuerzahler getragen.

Öffentlichkeit beim Rückbaukonzept involviert

Das Energiewendeministerium in Schleswig Holstein hat am 21. März als atomrechtliche Genehmigungsbehörde mit Beteiligten im Rahmen eines Erörterungstermins die Stilllegung und den Abbau der Forschungsreaktoranlage diskutiert. Insgesamt nahmen daran 13 Einwender und Sachbeistände sowie rund 30 Gäste teil. Die diskutierten Anregungen werden im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt werden, heißt es von Seiten des Energiewendeministeriums. Über den Antrag auf Stilllegung und Rückbau wird voraussichtlich nächstes Jahr entschieden.

Minimierung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung

Fokus der Erörterung waren unter anderem die Minimierung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung und das Betreiberpersonal sowie die Entsorgung der Abbau-Abfälle (radioaktiv und nicht-radioaktiv). Alle Beteiligten hätten den offenen und zielführenden Austausch betont, teilt das Energiewendeministerium mit. "Der Behörde wurde deutlich, wo die Bedenken gesehen werden. Das können wir nun im weiteren Verfahren berücksichtigten. Damit hat sich der Zweck des Erörterungstermins erfüllt. Ungeachtet dessen werden wir das Verfahren auch in Zukunft bestmöglich transparent gestalten", sagte der Leiter der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde, Jan Backmann. Das HZG hat nach eigenen Angaben mehr Informationen zu diesen Verfahren veröffentlicht als gesetzlich vorgeschrieben.

Quelle: IWR Online

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