12.06.2017, 10:12 Uhr

Bundesnetzagentur legt Bedarf an ÜNB-Kraftwerken fest

Bonn – Die Bundesnetzagentur hat den Bedarf an Netzstabilitätsanlagen festgelegt. Insgesamt sollen in Süddeutschland Kraftwerke mit einer Leistung von 1.300 MW errichtet und zur Netzstabilisierung eingesetzt werden. Vieles ist dabei jedoch noch unklar.

Die Bundesnetzagentur hat einen Bedarf an Anlagen als „besondere netztechnische Betriebsmittel“ in Süddeutschland mit einer Leistung von 1.200 Megawatt (MW) festgestellt. Damit bestätigt die den von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) im Februar 2017 angemeldeten Bedarf im Grundsatz.

ÜNB-Kraftwerke als Übergangslösung zwischen Atomausstieg und HGÜ-Trassen

Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur sind Anlagen zur Netzstabilisierung erforderlich, um die Netzstabilität im Zeitraum zwischen der Abschaltung des letzten Atomkraftwerkes Ende 2021 und der Fertigstellung der neuen HGÜ-Trassen von Nord- nach Süddeutschland im Jahr 2025 zu gewährleisten. Die Anlagen dürfen dabei nicht am Strommarkt eingesetzt werden. Sie dienen nicht dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage.

Damit bestätigt die Netzagentur die ÜNB-Bedarfsermittlung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom Februar 2017. Die ÜNB hatten eine Leistungs-Vorhaltung von etwa 2.000 MW vorgeschlagen. Die Abweichung beruht dabei nicht auf grundsätzlichen Differenzen, sondern auf modelltechnischen Korrekturen, wie die Behörde unterstreicht.

Wer baut und betreibt wo die Kraftwerke? Wesentliche Punkte noch ungeklärt

Abgesehen vom grundsätzlichen Bedarf sind viele Einzelheiten noch offen, wie ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf Anfrage von IWR Online mitteilt. So ist bislang weder geklärt, wer die Anlagen baut und betreibt, noch stehen die Anlagenstandorte und Erzeugungstechnologie fest. Klar ist jedoch, dass die ÜNB über die Stromproduktion der Kraftwerke entscheiden werden.

Als nächster Schritt müssen die entsprechenden Regeln des EnWG nun zunächst beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Daraus kann sich geringer gesetzgeberischer Anpassungs- bzw. Konkretisierungsbedarf ergeben, wie die Netzagentur betont.

BDEW für technologieoffene Ausschreibungen

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betont angesichts der aktuellen Entwicklung die Bedeutung des Netzausbaus und fordert ein Ausschreibungsverfahren. „Der Bau der erforderlichen Netzstabilitätsanlagen sollte über ein technologieoffen ausgestaltetes Ausschreibungsverfahren organisiert werden“, so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Grundsätzlich darf der Einsatz dieser Anlagen nur eine absolute Notfallmaßnahme sein, um einer Gefährdung der Sicherheit der Stromversorgung entgegenzuwirken.“

Quelle: IWR Online

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