11.07.2017, 08:05 Uhr

EEG-Umlagekonto im Juni weiter mit hohem Milliarden-Guthaben

Münster – Das Guthaben auf dem EEG-Umlagekonto ist im Juni 2017 leicht gesunken. Dennoch weist das Reservepolster der Stromkunden noch immer knapp fünf Milliarden Euro auf.

Die EEG-Umlage der Stromkunden fließt bei den Stromnetzbetreibern auf spezielle Konten. Die haben als Puffer und Rücklage mittlerweile Milliarden an Euros angehäuft.

EEG-Gesamtguthaben sinkt unter fünf Milliarden Euro

Auf dem EEG-Umlagekonto ist zum Stichtag 30. Juni 2017 ein Gesamtguthaben in Höhe von 4,87 Mrd. Euro zu verzeichnen (Mai: 5,13 Mrd. Euro). Ende April hatte das EEG-Konto noch bei 5,34 Mrd. Euro ein neues Rekordhoch erreicht. Seither sinkt das Gesamtguthaben. Grund sind die saisonalen Schwankungen, die im Rahmen der Erwartungen liegen.

Monat Juni 2017 schließt mit Minus ab

Im Juni ist auf Monatsbasis ein Defizit in Höhe von 254 Mio. Euro angefallen. Die Monatseinnahmen erreichen im Juni 2017 rund 2,22 Mrd. Euro (Mai: 2,31 Mrd. Euro), die Monatsausgaben belaufen sich auf 2,47 Mrd. Euro (Mai: 2,52 Mrd. Euro). Zu den Ausgaben zählen insbesondere die Vergütungs-Zahlungen an die Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen. Zu den Einnahmen des EEG-Umlagekontos zählen insbesondere die Einzahlungen der EEG-Umlage durch die Stromkunden sowie die Vermarktungserlöse des EEG-Stroms an der Strombörse.

Wie die EEG-Umlage funktioniert

Die EEG-Umlage für den Ökostrom ist keine Förderung oder Subventionierung aus Staats- bzw. Steuermitteln. Tatsächlich funktioniert das Prinzip der EEG-Umlage wie ein Fonds mit Einnahmen (u.a. Verkauf des Ökostroms an der Börse, vermiedene Netzentgelte) und Ausgaben (Vergütungszahlungen an die Anlagen-Betreiber). Der Öko- oder Grünstrom muss zwangsweise an der Börse als "Graustrom" verkauft werden, die Einnahmen werden auf ein privatwirtschaftliches EEG-Konto eingezahlt. Steigen die Strompreise an der Börse (Spotmarkt) beispielsweise wegen des Ausfalls von Kraftwerken oder hoher Nachfrage aus dem Ausland, sinkt die EEG-Umlage und umgekehrt. Nur der Fehlbetrag bzw. die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ist die EEG-Umlage. Alle Positionen werden im EEG-Umlagekonto mit Ausgaben und Einnahmen aufgeführt.

Quelle: IWR Online

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