15.08.2017, 16:22 Uhr

Zweite Windenergie-Ausschreibung wirft Fragen auf

Bonn – Die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergieprojekte an Land liegen vor. Zwar ist der durchschnittliche Zuschlagswert dabei weiter gesunken, dennoch stehen verschiedene Aspekte in der Kritik.

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der zweiten Ausschreibung für die Onshore-Windenergie zum Gebotstermin 1. August 2017 erteilt. 67 Gebote mit einem Gebotsumfang von über 1.000 Megawatt (MW) haben einen Zuschlag erhalten. Erneut sind Bürgerenergiegesellschaften die großen Gewinner, doch auch ein einzelner Projektierer räumt kräftig ab. Kritisch äußern sich zudem die Windenergie-Verbände.

Zuschlagswerte für Onshore-Windenergieprojekte sinken

Die Bundesnetzagentur hat im aktuellen Ausschreibungsverfahren für die Onshore-Windkraft 67 Geboten mit einem Gebotsumfang von 1.013 MW einen Zuschlag erteilt. Die Ausschreibung war deutlich überzeichnet, abgegeben wurden 281 Gebote mit einem Volumen von 2.927 MW. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,28 Eurocent je Kilowattstunde (ct/kWh). Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, beträgt 4,29 ct/kWh. Mit 84 Prozent der eingereichten Gebotsmenge waren Bürgerenergiegesellschaften auch bei dieser Ausschreibung besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 90 Prozent der Zuschläge (entspricht 60 Zuschlägen), bzw. 95 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, sagt: "Auch die zweite Ausschreibungsrunde für Wind an Land war von hohem Wettbewerb geprägt.“

Ein großer Projektierer räumt ab

Der genauerer Blick auf die bezuschlagten Projekte zeigt jedoch eine hohe Konzentration im Bereich der Windenergie-Projektierung. Die Bundesnetzagentur räumt ein, dass der überwiegende Teil der Bürgerenergiezuschläge an Gesellschaften gehe, „aus deren Geboten ersichtlich wird, dass sie zumindest organisatorisch einem einzelnen Projektierer zuzuordnen sind.“ Das sind immerhin 37 Zuschläge mit einem Zuschlagsvolumen von 660 MW. Hinzu kommen fünf Zuschläge mit 30 MW ohne Bürgerenergieprivileg an weitere Gesellschaften dieses einzelnen Projektierers. Die 37 angesprochenen Bürgergesellschaften tragen jeweils einen Firmennamen, der mit „Umweltgerechte Bürgerenergie“ beginnt und zudem den Namen des jeweiligen Projektortes in der Firmierung enthält. Hinter diesen Gesellschaften steht die UKA-Gruppe aus Meißen, wie der Projektierer auf Anfrage von IWR Online bestätigt hat. UKA ist somit der große Gewinner dieser Ausschreibungsrunde.

Windindustrie: Unsicherheiten für Anlagen-Hersteller und Zulieferer steigen

Die Windenergieverbände kritisieren den hohen Anteil der Bürgerenergieprojekte. Der VDMA Power Systems als Fachverband des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) stellt fest: „Die große Zahl der Zuschläge für nicht genehmigte Projekte - nur ein Bürgerenergieprojekt verfügt über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung - führt zu einem verschärften Risiko bei Realisierungswahrscheinlichkeit und -dauer und damit zu ganz erheblichen Problemen für die Auslastung bei Anlagenherstellern und Zulieferern.“

Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) spricht die erhöhte Unsicherheit in Bezug auf das Erreichen des Zubaukorridors in den Jahren nach 2018 an. Zulieferer und Hersteller, aber auch Baunebengewerbe, Logistik und Projektierer setze diese Unsicherheit stark unter Druck, so der BWE.

Quelle: IWR Online

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