16.04.2018, 11:11 Uhr

Rücklagen auf EEG-Konto bald bei 6 Milliarden Euro

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Münster - Auf dem EEG-Umlagekonto für den Ökostrom schwillt das Vermögen weiter an. Das Finanzpolster der Stromkunden nähert sich im März 2018 der 6 Milliarden-Euro-Grenze.

Die Monatsbilanz für das EEG-Umlagekonto der vier Übertragungsnetzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien–Gesetz (EEG) mit Stand vom 31.03.2018 liegt vor: Wie im Januar und Februar 2018 ist wieder ein kräftiges Monatsplus, diesmal von rd. 450 Mio. Euro zu verzeichnen. Auf den Konten der Übertragungsnetzbetreiber summiert sich das Rücklagen-Polster der von den Stromverbrauchern bezahlten EEG-Umlage damit auf aktuell fast 5,4 Milliarden Euro.

EEG-Kontostand klettert gegenüber Vorjahr um 230 Millionen Euro

Im Monat März 2018 wurden von den Stromverbrauchern rund 452 Mio. Euro (März 2017: 557 Mio. Euro) mehr Umlage eingezahlt als ausgegeben wurde. Das Gesamtguthaben auf dem EEG-Konto der Verbraucher steigt damit zum Ende März 2018 auf insgesamt 5,4 Mrd. Euro. Das ist ein Anstieg um über 230 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahresmonat(Kontostand März 2017: 5,13 Mrd. Euro). Unter die Ausgaben fallen vor allem die Vergütungs-Zahlungen an die Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen wie Wind- und Solaranlagen. Zu den Einnahmen auf dem EEG-Umlagekonto zählen die Einzahlung der EEG-Umlage durch die Stromkunden sowie die Vermarktungserlöse des EEG-Stroms an der Strombörse.

Über die EEG-Umlage

Die Ökostromerzeugung auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Netzbetreiber führen ein EEG-Konto mit Einnahmen (u.a. EEG-Umlage und Erlöse aus EEG-Strom Vermarktung) und Ausgaben (u.a. Vergütungszahlungen, Kosten für IT, etc.). Der EEG-Ökostrom wird an der Börse zwangsvermarktet. Dabei darf der EEG-Ökostrom paradoxerweise nicht als Ökostrom bzw. grüner Strom gehandelt bzw. verkauft werden, sondern nur als unspezifischer "Graustrom".

Anders sieht es bei der Stromkennzeichnung auf der Stromrechnung des Versorgers aus: Alle Stromanbieter weisen die Menge an EEG-Ökostrom in ihrem Strom-Mix aus, nur weil die Stromverbraucher die EEG-Umlage zahlen. Tatsächlich geliefert wird der EEG-Ökostrom nicht. Diese Art der Stromkennzeichnung auf der Stromrechnung ist für Verbraucher irreführend, denn es steht auf "der Rechnung etas drauf, was gar nicht drin ist".

Die EEG-Umlage für die Stromverbraucher wird in jedem Jahr Mitte Oktober von den Übertragungsnetzbetreibern für das darauffolgende Kalenderjahr ermittelt. Trotz des hohen Rücklagen-Polsters ist die EEG-Umlage für 2018 nur minimal auf 6,79 Eurocent je Kilowattstunde (ct/kWh) gesunken (2017: 6,880 ct/kWh).

Quelle: IWR Online

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