26.08.2019, 15:55 Uhr

Bundesverfassungs-Gericht setzt Politik Frist bei Klimaklage


© Bundesverfassungs-Gericht

Berlin - Ein Klagebündnis hat die Bundesregierung Ende 2018 vor dem Bundesverfassungs-Gericht wegen ihrer Klimapolitik verklagt. Das Gericht hat die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat jetzt zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Solarenergie-Förderverein und weitere Einzelkläger fordern in der Klage vor dem Bundesverfassungs-Gericht (BVerfG) von der Bundesregierung, dass diese ihre Klimapolitik an der aktuellen Faktenlage ausrichtet. Die Kläger sehen die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum gefährdet. Eine Fortsetzung der unambitionierten Klimapolitik bedrohe die physischen Grundlagen der menschlichen Existenz.

Premiere für Menschenrechtsklagen auf besseren Umweltschutz

Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und vielen Einzelklägern hat im November 2018 Klage wegen einer „völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik“ vor dem BVerfG erhoben. Das Gericht hat jetzt mit einem Schreiben des Ersten Senats Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Gelegenheit gegeben, bis Mitte November zur Klage Stellung zu nehmen. Dies erfolge normalerweise dann, wenn das Gericht sich mit einer Klage vertieft auseinandersetzen wolle, so BUND und SFV. Für Menschenrechtsklagen auf einen besseren Umweltschutz sei das eine Premiere und ein großer Erfolg. Das Gericht habe solchen Klagen in der Vergangenheit kaum Erfolgsaussichten eingeräumt und sie nach knapper Prüfung nicht zur Entscheidung angenommen, so BUND und SFV.

"Wir freuen uns, dass das oberste deutsche Gericht offenbar die Dringlichkeit des Klimaschutzes erkannt hat. Wir sind gespannt, ob und wie Bundesregierung und Bundestag ihre grundrechtswidrige Klimapolitik rechtfertigen wollen", so BUND und SFV für die Klägergemeinschaft. "

Der weitere Prozessverlauf liegt, auch zeitlich, im Ermessen des Bundesverfassungs-Gerichts. Auf die Stellungnahmen der Prozessparteien kann eine mündliche Verhandlung folgen. Sollte das Karlsruher Gericht der Klage stattgeben, wäre in Deutschland, europa- und weltweit verdeutlicht: Das Klimathema ist ein massives Menschenrechtsproblem und steht nicht im Belieben der jeweiligen politischen Mehrheit, so BUND und SFV.

Hintergrund zur Klage

Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, muss Deutschland mindestens die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau einhalten und in der EU sein Gewicht dafür in die Waagschale werfen und die Emissionen in maximal zwei Dekaden in allen Sektoren auf null bringen.

Verfassungsrechtlich sei die Bundesregierung verpflichtet, ihrer Politik die aktuellen Fakten zugrunde zu legen und nicht weiter an der überholten - bereits sehr gefährlichen - Zwei-Grad-Grenze in der Klimapolitik festzuhalten. Die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestags strebten die für das 1,5 Grad-Ziel notwendigen zeitnahen Nullemissionen der Klimagase bei Strom, Wärme, Mobilität, Kunststoffen und Landwirtschaft jedoch nicht einmal an, so die Kläger.

Zwar habe die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlaubten es grundrechtlich jedoch nicht, die Grundlagen menschlicher Existenz und damit auch der Demokratie zu untergraben. Genau das riskiere aber die unambitionierte deutsche Klimapolitik, so der Vorwurf von BUND und SFV.

Quelle: IWR Online

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