26.05.2020, 14:23 Uhr

Anhörung: Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz stößt auf breite Kritik


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Berlin - Das Bundeskabinett hat Ende Januar 2020 den Entwurf für das Kohleausstiegsgesetz vorgelegt. Während der Braunkohleausstieg bis 2038 über einen konkreten Fahrplan geregelt ist, soll die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken über Ausschreibungen geregelt werden. Gegen dieses Vorgehen wächst der Widerstand.

Das Bundeskabinett hat mit dem Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz einen Plan für das Ende der Kohleverstromung in Deutschland vorgelegt. Der Entwurf wird nun vom Bundestag diskutiert, mit dem Ziel, das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden. Gegen die Pläne der Bundesregierung gibt es zahlreiche Kritikpunkte. Das hat die gestrige Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages gezeigt.

Kritik: Braunkohleausstieg beschlossene Sache - Steinkohleausstieg über Ausschreibungen

Gestern (25.05.2020) fand eine Sachverständigen-Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie statt, die eine Reihe von Kritikpunkten am Entwurf der Bundesregierung vorbrachten. Diese richtet sich u.a. gegen die ungleichen Ausstiegspfade, die von der Bundesregierung bei der Braun- und Steinkohle vorgesehen sind. Während der Entwurf der Bundesregierung bei der Braunkohle einen Fahrplan für den Ausstieg inkl. Entschädigungszahlungen vorsieht, sollen die Betreiber von Steinkohlekraftwerken an Ausschreibungen teilnehmen. Bis 2026 können sich die Betreiber von Steinkohlekraftwerken demnach darum bewerben, ihre Kraftwerke gegen Entschädigung stillzulegen. danach würden sie keine Entschädigung mehr erhalten.

Gegen dieses Vorgehen spricht sich eine Allianz überwiegend aus dem Betreiberkreis von jungen Steinkohlekraftwerken aus. Nach einem Bericht der Börsenzeitung fordern u.a. die Steag, Trianel und MVV Energie stattdessen wie bei der Braunkohle separate staatliche Ausgleichzahlungen, die sich auf rd. 700 Euro pro Kilowatt Leistung belaufen. Unterstützung erhalten die Betreiber von Steinkohlekraftwerken auch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und Verband kommunaler Unternehmen (BKU). In der Anhörung hätten beide Verbände betont, dass es grundsätzlich keine entschädigungsfreien, gesetzlich angeordneten Stilllegungen von Steinkohlekraftwerken geben dürfe, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU in einer gemeinsamen Stellungnahme. Dies gelte insbesondere für jüngere Steinkohlekraftwerke, die die zumeist kommunalen Unternehmen auch auf damaliges Drängen der Politik in Betrieb genommen haben. Der Gesetzgeber sollte einen solchen schwerwiegenden und fragwürdigen Eingriff in Eigentumsrechte vermeiden und die Investitions- und Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht gefährden. Entschädigungslose Stilllegungen würden im Übrigen eine gravierende Abweichung zu den Empfehlungen der Kohlekommission bedeuten, so Andreae und Liebing weiter

BDEW und VKU: KWK und Erneuerbare Energieausbau zielgerichtet ausbauen

BDEW und VKU haben zudem in der gestrigen Anhörung dafür geworben, dass der Bundestag die notwendigen Verbesserungen am Gesetzentwurf vornimmt, um das Kohleausstiegsgesetz so auszugestalten, dass es zu einem Transformationsgesetz macht, das den Umstieg von Kohle auf KWK und Erneuerbare Energien zielgerichtet vorantreibt. Dazu müssten planungssichere Investitionsbedingungen für einen sukzessiven Ausstieg aus der Kohleverstromung und vor allem für den Ausbau der klimafreundlichen Strom- und Wärmerzeugung geschaffen werden. „Es kommt jetzt darauf an, die Umstellung der Kohle-KWK-Anlagen auf die Nutzung von Gas und Erneuerbaren Energien sowie die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen erfolgreich anzureizen“, so Andreae und Liebing in ihrer Stellungnahme. Um der KWK den notwendigen Schub zu geben, muss aus BDEW- und VKU-Sicht u.a. der Kohleersatzbonus deutlich erhöht werden, da der bisherige Bonus nicht zu nennenswerten Umrüstungen von KWK-Anlagen geführt hat. Um den Bedarf an neuen KWK-Anlagen zu decken, sollte zudem das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung bis mindestens 2030 verlängert sowie die Unterstützung für neue und modernisierte KWK-Anlagen ab spätestens 2023 erhöht werden.

BNE schlägt Verzicht auf Kohleausstiegsgesetz vor

Deutlich radikaler verlautet der Vorschlag des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE) für das Kohleausstiegsgesetz. Das Gesetz drohe den Kohleausstieg zu verzögern und zu verteuern und sollte daher gestoppt werden, so BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Während in Brüssel der Green Deal vorangetrieben wird und hierzulande viele Kohlekraftwerke wegen schlechter Wirtschaftlichkeit kaum noch laufen, plant die Bundesregierung teure Entschädigungen für Stilllegungen von Kohlekraftwerken. „Damit besteht sogar die Gefahr, dass die Entschädigungen so lukrativ sind, dass sie Anreize setzen, die Kohlekraftwerke länger zu laufen, als dies ohne Gesetz der Fall wäre. So karikiert sich die Kohlepolitik der Bundesregierung selbst und wird das Ergebnis der Kohlekommission ad absurdum geführt. Während sich die Bundeskanzlerin in Brüssel für den Green Deal einsetzt, tue man hierzulande ansonsten so, als ob es diesen nicht gäbe, kritisiert Busch.

Statt auf kontraproduktive ordnungspolitische Vorgaben, müsse auf marktwirtschaftliche Instrumente gesetzt werden. Für die Erneuerbaren Energien fordert der BNE faire Rahmenbedingungen, die eine Marktintegration ermöglichen. „Die Kombination von Wind- und Solarenergie mit Speichertechnologien eröffnet große Chancen – auch für den Strukturwandel“, so Busch weiter.

Quelle: IWR Online

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