18.09.2020, 17:03 Uhr

EU Kommission will Klimaziele verschärfen – Rechnungshof kritisiert Emissionshandel


© EU Kommission

Brüssel – Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 nicht um 40, sondern um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Dieses Ziel hatte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union bereits am Mittwoch (16.09.2020) angekündigt.

Die neue Zielvorgabe der EU-Kommission beruht auf einer umfassenden Folgenabschätzung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen. Das 55 Prozent Minderungsziel ist danach realistisch und machbar.

Was die EU-Kommission vorschlägt – Klimaneutralität bis 2050

Die EU-Kommission hat am Donnerstag (17.09.2020) eine Änderung des vorgeschlagenen Europäischen Klimagesetzes vorgelegt, um das Emissionsreduktionsziel von mindestens 55 Prozent bis 2030 als Zwischenziel auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität bis 2050 festzuschreiben.

Die Kommission ersucht das Parlament und den Rat, dass neue 55 Prozent-Ziel der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu bestätigen und es dem UNFCCC-Sekretariat bis Ende 2020 mitzuteilen.

Zielerreichung: Plan zur Umsetzung bis Juni 2021

Bis 2021 sollen Legislativvorschläge unterbreitet werden, mit denen die neuen Ziele erreicht werden können, darunter ist die Überarbeitung und Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems, Anpassung der Lastenteilungsverordnung und des Rahmens für Emissionen aus der Landnutzung, Ausbau der Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Verschärfung der CO2-Normen für Straßenfahrzeuge.

Ursula von der Leyen: „Wir tun alles in unserer Macht Stehende, um das Versprechen zu halten, das wir den Europäerinnen und Europäern gegeben haben: Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen.“

EU-Rechnungshof kritisiert Emissionshandelssystem

Unterdessen hat der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg die Praxis der Zuteilung kostenloser Zertifikate vergangener Jahre in einem Sonderbericht (Nr. 18/2020) kritisiert. Diese machen immer noch mehr als 40 % aller Zertifikate aus, die im Rahmen des auf festen Obergrenzen basierenden Emissionshandelssystems (EHS) der EU verfügbar sind, doch diese werden nicht zielgerichtet zugeteilt, so die Prüfer in ihrem Bericht. Die Kommission müsse ihr Verfahren zur gezielten Zuteilung kostenloser Zertifikate überarbeiten, um dem Pariser Übereinkommen und jüngsten Entwicklungen Rechnung zu tragen, so die Forderung.

Die Prüfer stellten fest, dass die Energiesektoren, die kostenlose Zertifikate erhielten, um in die Modernisierung zu investieren, deutlich langsamere Fortschritte bei der Dekarbonisierung gemacht haben als die Energiesektoren anderer Mitgliedstaaten. Die Investitionen wurden danach oft verwendet, um vorhandene Braun- und Steinkohlekraftwerke zu sanieren, anstatt auf umweltfreundlichere Brennstoffe umzustellen, vor allem in Bulgarien, Tschechien, Polen und Rumänien. Die Prüfer räumten aber ein, dass die EU-Kommission die Vorschriften in Bezug auf den Energiesektor für den zukünftigen Zeitraum 2021- 2030 bereits verschärft haben.

Vor dem Hintergrund der aktuellen neuen Zielsetzung der EU-Kommission bis 2030 könnten die Regelungen des Emissionshandelssystems bis zum nächsten Jahr noch einmal nachjustiert werden.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2020