19.01.2021, 11:56 Uhr

BMWi zieht Gesetzentwurf für Zwangs-Ladepausen von Elektroautos zurück


© Adobe Stock / Fotolia

Münster, Berlin - Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat im Anschluss an einen Bericht der Welt am Sonntag den Gesetzentwurf zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz zurückgezogen. Das Ministerium kündigt zeitnahe Gespräche mit Vertretern von Automobilindustrie und Netzbetreibern an.

Der vom BMWi zurückgezogene Entwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes hat zu unterschiedlichen Reaktionen geführt. Während der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen den BMWi-Entwurf begrüßt haben, kommt vom Bundesverband Neue Energieversorgung (BNE), von den Verbraucherzentralen und der Automobilindustrie Kritik, die sich vor allem gegen die möglichen Abschaltungen von Verbrauchern richtet.

SteuVerG-Referentenentwurf findet keine Billigung durch Altmaier

Die Welt am Sonntag hatte unter Bezugnahme auf den Entwurf zur Änderung des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes (SteuVerG) am Wochenende (17.01.2021) darüber berichtet, dass auf die Besitzer von Elektroautos eine zeitlich begrenzte Zwangsabschaltung zukommen könnte. Bei drohender Überlastung des Netzes könnten Stromanbieter große Verbraucher wie die Ladestationen für Elektroautos und Wärmepumpen für bis zu zwei Stunden vom Netz nehmen, wenn es ansonsten zu einer Überlastung des Netzes kommen würde. Grund für die möglichen Abschaltungen ist das im Gesetzentwurf vorgesehene System der Spitzenglättung.

Als Reaktion auf die Berichterstattung der Welt hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine Stellungnahme veröffentlicht und darauf verwiesen, dass es sich bei dem betreffenden Gesetzentwurf lediglich um einen Entwurf der Arbeitsebene handelt. Dieser habe nicht die Billigung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gefunden und sei deshalb bereits am vergangenen Freitag (15.01.2021) zurückgezogen und von der Homepage des BMWi heruntergenommen worden. „Bundesminister Altmaier legt größten Wert darauf, dass der Hochlauf der Elektromobilität schnell und für alle Beteiligten verlässlich erfolgt. Er wird in den kommenden Tagen diesbezüglich sowohl mit den Fahrzeugherstellern als auch mit den Netzbetreibern Gespräche führen und danach einen neuen Vorschlag vorlegen, der für alle Beteiligten akzeptabel ist", so die BMWi-Sprecherin in der Stellungnahme zum Welt am Sonntag-Bericht weiter.

BDEW und VKU wundern sich über Rücknahme des Gesetzentwurfs

Der BDEW zeigte sich „nach mehr als zwei Jahren gutachterlicher Vorbereitung“ überrascht über die Rücknahme des Referentenentwurfs. „Es ist völlig unverständlich, dass der ausgewogene Vorschlag zurückgenommen wurde. Elektromobilität ist erfolgreich, wenn das System mitgedacht wird. Das Schüren von unbegründeten Ängsten behindert den Erfolg der CO2-freien Mobilität der Zukunft. Es ist erstaunlich, dass die Automobilbranche dabei ist, ihr eigenes Zukunfts-Produkt schlecht zu reden, indem suggeriert wird, dass Laden der Autos werde verhindert“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae. So werde mit konstruierten Beispielen ohne Not eine regelrechte Reichweiten-Angst herbeigeredet, die mit der Realität nichts zu tun habe. Dringend notwendig sei es, auf den Boden der Tatsachen zurückzukehren und nicht durch vermeintliche Probleme wesentliche Weichenstellung für eine raschen, unkomplizierten Hochlauf der Elektromobilität in Frage zu stellen, so Andreae weiter. Auch die Automobilindustrie sei hier in der Verantwortung.

Verwundert über die Rücknahme des Gesetzentwurfes zeigt sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). „Die Intention des Gesetzentwurfes ist grundsätzlich richtig und entspricht der 2016 getroffenen Grundsatzentscheidung. Sicher: Es gab bei einigen Aspekten im Gesetzentwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das haben wir in unserer Stellungnahme auch deutlich gemacht. Kritik im Rahmen der Verbändebeteiligung darf jetzt aber nicht dazu führen, dass längst gefällte Grundsatzentscheidungen wieder in Frage gestellt werden. Wirtschaft braucht Vertrauen und Verlässlichkeit. Die grundsätzliche Entscheidung über steuerbare Verbrauchseinrichtungen wurde bereits 2016 gefällt und ist geltende Rechtslage“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Darüber hinaus ist das Instrument der sogenannten Spitzenglättung vor allem auch im Sinne der Verbraucher, betont Liebing. „Klar ist, dass die Netze für die Energiewende weiter erheblich ausgebaut werden müssen. Es ist jedoch volkswirtschaftlich ineffizient, das Netz für jede mögliche Spitzensituation auszubauen. Dies würde zu erheblichen Steigerungen der Netzentgelte für die Stromkunden führen. Nicht zuletzt ermöglicht gerade das Instrument der Spitzenglättung den schnellen Anschluss von Elektrofahrzeugen an die Niederspannungsnetze. Daher ist die Richtung des Gesetzentwurfs richtig“, so der VKU-Geschäftsführer weiter.

BNE fordert vom BMWi neuen Gesetzentwurf für SteuVerG

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt dagegen die Rücknahme des SteuVerG-Entwurfes. „Der Gesetzentwurf wäre für die Energiewende, die Verbraucher, die Verkehrswende und die Automobilwirtschaft schädlich gewesen“, so die Einschätzung von BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Aus Sicht des BNE ist der Gesetzentwurf nicht reparierbar. Das BMWi sollte daher einen völlig neuen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Flexibilitäten im System fördert statt behindert, so der BNE.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hält das im Gesetzesentwurf des BMWi vorgesehene System der Spitzenglättung für problematisch. Vorgaben und Anreize für die Netzbetreiber, die Spitzenglättung zu minimieren, fehlten im Gesetzentwurf des BMWi. Die Kosten-Nutzen-Rechnung müsse grundlegend überarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Neuregelungen für die Netzentgelte seien hoch komplex und gingen viel weiter als erforderlich. Nicht zuletzt müsse ausgeschlossen werden, dass Verbraucherhaushalte ohne flexible Verbrauchseinrichtungen finanziell zusätzlich belastet werden, indem sie für die erheblichen Netzentgeltnachlässe für flexible Verbraucher aufkommen müssten, so der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2021