31.07.2006, 13:35 Uhr

Frankreich bekennt sich zu Erneuerbaren Energien - Neue attraktive Einspeisetarife

Paris (iwr-pressedienst) - Bereits im Gesetz zur künftigen Energiepolitik Frankreichs vom 13. Juli letzten Jahres (LOI POPE) wurde eine Überprüfung der geltenden französischen Einspeisevergütungen angekündigt. Die nun beschlossenen neuen Vergütungsregelungen für die Einspeisung von regenerativem Strom aus Wind, Photovoltaik, Biogas und Geothermie wurden nun im französischen Gesetzblatt (Journal Officiel) veröffentlicht.
Aus der Sicht des Beratungsdienstleisters Sterr-Kölln & Partner GbR ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung des ebenfalls im LOI POPE erklärten Ziels der französischen Regierung, bis zum Jahr 2010 einen Anteil der erneuerbaren Energien von 21 Prozent am Strombedarf zu erreichen.
Die Höhe der anfänglichen Einspeisevergütung richtet sich nach Angaben von Sterr-Kölln & Partner auch künftig nach dem Jahr der Antragstellung auf Abschluss des Stromkaufvertrags (contrat d"achat). Neben der jährlichen Preisanpassung für Anträge ab dem Jahr 2007 beginnt ab dem Antragsjahr 2008 eine jährliche Absenkung des Tarifs um 2 Prozent. Während der Tariflaufzeit erfolgt eine jährliche Anpassung an die Preisentwicklung.
Windprojekte mit Standorterträgen von bis zu 2.400 Vollaststunden jährlich erhalten künftig eine anfängliche Vergütung von 8,2 Cent je kWh für die Dauer von 15 Jahren, für französische Überseegebiete beträgt der Anfangstarif 11 Cent je kWh. Für Offshoreprojekte mit bis zu 2.800 Vollaststunden beträgt die anfängliche Vergütung 13 Cent je kWh für die Dauer von 20 Jahren. Für Projekte mit höheren Standorterträgen onshore und offshore sieht die Regelung ab dem elften Jahr eine ertragsabhängige Absenkung der Vergütung vor.
Die Vergütung für Solarstrom wird ebenfalls für 20 Jahre gewährt und beträgt 30 Cent je kWh bzw. 40 Cent je kWh in französischen Überseegebieten. Bei Gebäudeintegration erhöht sie sich auf 55 Cent je kWh. Einspeisungen über 1.500 Vollaststunden (1.800 für Überseegebiete) jährlich werden mit weiteren Zuschlägen von bis zu 5 Cent vergütet.
Abhängig von der Nennleistung beträgt die Vergütung für Strom aus Biogas 15 Jahre lang zwischen 7,5 Cent und 9 Cent je kWh (Überseegebiete: 8,6 Cent bis 10,3 Cent) plus weitere Zuschläge von bis zu 5 Cent je kWh.
Die Vergütung für Strom aus Geothermie beträgt 12 Cent je kWh bzw. 10 Cent je kWh für französische Überseegebiete. Sie wird um einen Effizienz-Zuschlag von bis zu 3 Cent je kWh erhöht und für 15 Jahre gewährt.
Nach Ansicht von Sterr-Kölln & Partner werden die neuen Tarife das mit der Verdopplung der installierten Leistung bereits im letzten Jahr eingeläutete rasante Wachstum des französischen Windmarkts weiter beschleunigen. Auch die Bereiche Biogas und Geothermie würden von den neuen Regelungen profitieren. Für die Solarbranche sei ein rasch einsetzender PV-Boom zu erwarten.
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Quelle: iwrpressedienst/31.07.06/