Marktanreizprogramm wird fortgeführt: 213 Mio. Euro für erneuerbare Energien im Wärmebereich
Berlin - Das Bundesumweltministerium stellt für das Jahr 2007 insgesamt 213 Mio. Euro zur Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln und Geothermie-Anlagen zur Verfügung. Mit den Mitteln aus dem Marktanreizprogramm können Investitionen von rd. zwei Mrd. Euro im privaten und gewerblichen Bereich ausgelöst werden, so das BMU. Die neue Förderrichtlinie legte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in Berlin vor. In diesem Jahr seien die Mittel auf einen neuen Rekordbetrag aufgestockt worden.
Mit dem Marktanreizprogramm werden Investitionen in innovative Technologien erneuerbarer Energien im Wärmebereich durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen unterstützt. In der neuen Richtlinie sind die Einzelheiten der Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln, Biomasse- und Geothermie-Heizkraftwerken und Nahwärmenetzen geregelt. Die Förderrichtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte Januar in Kraft. Für private Antragsteller ist das Programm damit geöffnet. Für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller findet die Richtlinie erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission Anwendung.
Über die Anträge auf Investitionskostenzuschüsse entscheidet im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Basisvergütung wird für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung (40 Euro/m2, mindestens 275 Euro je Anlage), Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung (70 Euro/ m2), Pelletskessel (24 Euro/ kW Nennwärmeleistung), Hackschnitzelanlagen (pauschal 500 Euro je Anlage) und Scheitholzvergaserkessel (pauschal 750 Euro je Anlage) gewährt.
Wer bereits im Jahr 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann nunmehr einen erneuten Antrag stellen, so das BMU weiter. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie vom 12. Juni 2006.
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Quelle: iwr/08.01.07/
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Über die Anträge auf Investitionskostenzuschüsse entscheidet im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Basisvergütung wird für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung (40 Euro/m2, mindestens 275 Euro je Anlage), Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung (70 Euro/ m2), Pelletskessel (24 Euro/ kW Nennwärmeleistung), Hackschnitzelanlagen (pauschal 500 Euro je Anlage) und Scheitholzvergaserkessel (pauschal 750 Euro je Anlage) gewährt.
Wer bereits im Jahr 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann nunmehr einen erneuten Antrag stellen, so das BMU weiter. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie vom 12. Juni 2006.
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