ABO Wind AG gewinnt vor Kasseler Verwaltungsgerichtshof
Wiesbaden - Die Wiesbadener ABO Wind AG, Spezialist für Planung, Bau und Betrieb von Windkraft- und Bioenergieanlagen, hat einen juristischen Erfolg errungen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel lehnt mit Beschluss vom 28. Mai 2009 den Antrag der Stadt Friedberg auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom September 2008 ab. ABO Wind erwartet nun eine baldige Genehmigung eines projektierten Windparks mit fünf Anlagen.
Mit dem Beschluss des VGH ist das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen rechtskräftig, das die Ablehnung eines Bau-Antrags der ABO Wind als "rechtswidrig" bewertet. Das Wiesbadener Unternehmen hatte im Einklang mit den damaligen Vorstellungen des Friedberger Magistrats im Dezember 2004 beantragt, fünf Windenergieanlagen mit 100 Meter Nabenhöhe und 38,5 Meter langen Rotoren zu errichten. Später überlegten es sich die Friedberger Kommunalpolitiker anders und blockierten das Projekt jahrelang. Das Gießener Verwaltungsgericht beanstandete denn auch eine "unzulässige Verhinderungsplanung" im Friedberger Rathaus.
"Nachdem der VGH die Angelegenheit nun endgültig entschieden hat, erwarte ich, dass wir in Kürze eine Genehmigung erhalten, damit endlich auch in Friedberg umweltfreundlicher Strom produziert werden kann", kommentiert Urta Steinhäuser das Kasseler Urteil, das nicht mehr anfechtbar ist. Als Genehmigungsbehörde ist das Darmstädter Regierungspräsidium (RP) verpflichtet, den Bauantrag der ABO Wind nun den Rechtsnormen entsprechend zu bescheiden. Die Behörde hatte den Antrag im September 2005 unrechtmäßig abgelehnt - und zur Begründung auf die ablehnende Haltung der Kommune verwiesen. Die Klage der ABO Wind gegen den Bescheid war in allen Instanzen erfolgreich.
Das Verwaltungsgericht Gießen, dessen Urteil nun vom Kasseler Verwaltungsgerichtshof bestätigt worden ist, hatte die Friedberger Planungspolitik in Bezug auf Windenergie für unzulässig und den Bebauungsplan für nichtig erklärt. So hatte die Stadt in der Wetterau den Standort zwischen den Ortsteilen Bruchenbrücken und Ober-Wöllstadt zwar zum Sondergebiet für Windenergieanlagen deklariert, zugleich aber eine Nabenhöhe von maximal 50 Metern festgelegt, die seit Jahren nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Diese Höhenbegrenzung verhindert eine wirtschaftliche Erzeugung von Strom aus Windkraft im Binnenland. Das Verwaltungsgericht hatte sich per Gutachten vergewissert, dass die 50-Meter-Grenze zugleich das wirtschaftliche Aus für die Planungen an diesem Standort bedeuten würde, weil der zu erwartende Stromertrag nicht ausreicht, die notwendige Investition zu erwirtschaften. Obwohl dieser Zusammenhang auf der Hand liegt, hatten ihn die Friedberger Kommunalpolitiker jahrelang geleugnet.
Nachdem die Friedberger Verhinderungsplanung nunmehr auf höchstrichterliche Ablehnung gestoßen ist, behält es sich ABO Wind vor, Ersatz für den bereits entstandenen wirtschaftlichen Schaden geltend zu machen. "Vordringlich ist für uns allerdings, die fünf Windräder ans Netz zu bringen, an deren Planung wir seit Jahren arbeiten", betont Urta Steinhäuser.
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