25.01.2017, 08:40 Uhr

Amprion verbietet Steag Kraftwerks-Abschaltungen

Essen – Wenn in Deutschland ein Betreiber seine Kraftwerke vom Netz nehmen will, dann ist das nicht so einfach möglich. Systemrelevante Anlagen müssen online bleiben, doch wer entscheidet letztendlich? Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat sich nun zu Kohlekraftwerken von der Steag geäußert.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Deutschland müssen die Systemrelevanz der betroffenen Kraftwerke bewerten. Der Energieversorger Steag hatte insgesamt fünf Kohlekraftwerksblöcke zur Abschaltung angemeldet. Doch der zuständige ÜNB Amprion ist damit nicht ganz einverstanden. Eine Einschätzung, die Arbeitsplätze sichert, sich aber auch auf den Stromrechnungen der Verbraucher niederschlagen wird.

Kraftwerksabschaltungen und die Zuständigkeiten von Bundesnetzagentur und Netzbetreiber

Bei Kraftwerksabschaltungen sind je nach Kraftwerks-Abschaltstatus die Bundesnetzagentur oder der Netzbetreiber zuständig. Im Falle von vorübergehenden Abschaltungen entscheidet der Netzbetreiber abschließend, im Falle von endgültigen Abschaltplanungen nimmt der Übertragungsnetzbetreiber eine Einschätzung vor, die endgültige Entscheidung liegt aber bei der Bundesnetzagentur. Der unterschiedliche Abschalt-Status hat Folgen, denn bei "vorübergehender Abschaltung" kann der Netzbetreiber intervenieren. Bleibt das Kraftwerk am Netz, zahlen die Stromkunden die Kosten der Betriebsbereitschaft über höhere Netzentgelte.

Steag will drei Kraftwerke endgültig und zwei Kraftwerke vorübergehend abschalten

Der Essener Kraftwerksbetreiber Steag hatte fünf Steinkohle-Kraftwerksblöcke zur Stilllegung angemeldet. Die Kraftwerksblöcke West 1 und 2 sowie Herne 3 in NRW wurden zur endgültigen Stilllegung angemeldet, die Kraftwerke Bexbach und Weiher im Saarland zur vorübergehenden Stilllegung.

Netzbetreiber entscheidet über vorübergehende Stilllegung der saarländischen Steag-Kraftwerke

Der Netzbetreiber Amprion hat entschieden, dass die saarländischen Kraftwerke Bexbach (780 MW) und Weiher (724 MW) systemrelevant sind. Bei einer Stilllegung sei eine „nicht unerhebliche Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu erwarten“. Diese Entscheidung gilt ab November 2017 für zwei Jahre. Zusätzliche Kosten, die die Aufrechterhaltung Betriebsbereitschaft verursacht, zahlt am Ende der Stromkunde über die Netzentgelte. Welche Kosten geltend gemacht werden dürfen, wird in einem umfangreichen Fragebogen gemäß der Reservekraftwerksverordnung ermittelt, erklärte eine Amprion-Sprecherin gegenüber IWR Online. Joachim Rumstadt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Steag GmbH: „Wir freuen uns über die positive Entscheidung für die Standorte Bexbach und Weiher, die viele unserer Kraftwerks-Arbeitsplätze im Saarland vorerst sichert“.

Bundesnetzagentur entscheidet über endgültige Stilllegung der Steag-Kraftwerke West 1 und 2 sowie Herne 3

Die von der Steag zur endgültigen Stilllegung angemeldeten Steinkohle-Kraftwerksblöcke West 1 und 2 sowie Herne 3 sollen somit im März bzw. Juni 2017 endgültig stillgelegt werden. Hier hat das letzte Wort die Bundesnetzagentur. Der Energieversorger Steag betreibt dann immer noch Kraftwerke mit einer Leistung von über 5.000 MW in Deutschland.

Quelle: IWR Online

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