10.06.2014, 09:56 Uhr

BMVI setzt Sicherheits-Konzept für die Offshore-Windenergie in Kraft

Berlin – Der Ausbau der Offshore-Windenergie in deutschen Gewässern soll sicher ablaufen. Dazu hat nun das Bundesverkehrsministerium ein neues Sicherheitskonzept in Kraft gesetzt. Ziel ist die Absicherung von Errichtung und Betrieb der Offshore-Windenergieanlagen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur will zukünftig den sicheren Ausbau und Betrieb der Windparks auf dem Meer gewährleisten. Dazu wurde nun das sogenannte Offshore-Windenergie-Sicherheitsrahmenkonzept erstellt und in Kraft gesetzt. Nach Angaben des Ministeriums ist die Offshore-Windenergie ein wesentlicher Baustein für das Ziel der Bundesregierung den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2050 schrittweise auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen.

Ferlemann: Höchstmaß an Sicherheit

Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Die Offshore-Windenergie ist für unsere Energieversorgung von entscheidender Bedeutung. Und die Energiegewinnung auf dem Meer bietet große wirtschaftliche Chancen weit über den Norden Deutschlands hinaus. Beim Ausbau dieser Zukunftstechnologie sind wir einen wichtigen Schritt vorangekommen: Mit dem Offshore-Windenergie-Sicherheitsrahmenkonzept führen wir alle bestehenden Sicherheitsvorschriften aus dem Bereich des Bundesverkehrsministeriums für den Bau und Betrieb der Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone zusammen. Somit erreichen wir ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Planung der Anlagen und für die Beschäftigten der Windparks.“

Das Ministerium strebt einen angemessenen Ausgleich zwischen der Windenergienutzung und anderen Belangen wie der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, dem Meeresumweltschutz, der Fischerei, der Rohstoffgewinnung oder der Landesverteidigung an, um potentielle Risiken zu minimieren. Das Konzept gilt für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), die sich bis 200 Seemeilen vor der Küste erstreckt und kein Hoheitsgebiet ist, sondern internationales Gewässer. Im Küstenmeer (bis zwölf Seemeilen), welches deutsches Hoheitsgebiet ist, liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Bundesland.

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