Bundesrat berät über Steueränderungen im Energiesektor
Berlin – Am 16.12.2010 hatte der Bundestag einem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zugestimmt. Der verabschiedete Gesetzentwurf wurde nun an den Bundesrat weitergeleitet. Seitdem das Energiesteuergesetz am 1.8.2006 in Kraft getreten ist, sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums im Rahmen seines Vollzugs verschiedene Umsetzungsschwierigkeiten aufgetreten, die einer gesetzlichen Lösung bedürften. Mit dem Gesetzentwurf sollen der Gesetzesvollzug und – unter Berücksichtigung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung – die Wirkung der Energie- und Stromsteuer verbessert sowie die bestehenden Vorschriften an das sich ständig ändernde Marktumfeld für Energieerzeugnisse angepasst werden. Außerdem gelte es, Beeinträchtigungen des Wettbewerbs in der Landwirtschaft durch die unterschiedliche Besteuerung von Agrardiesel in der EU abzumildern.
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