18.12.2015, 14:56 Uhr

Bundesrat folgt Bioenergie-Vorstoß und beschließt Netzausbau-Rahmen

Berlin/München – Zusammen mit Rheinland-Pfalz und Thüringen hat Bayern eine Bundesratsinitiative für bessere Bedingungen in der Bioenergiebranche auf den Weg gebracht. Der Bundesrat hat diesem Antrag in seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Zudem ging es in der Länderkammer um den Netzausbau und um die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollt die Biomasse-Nutzung auf Wunsch von Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen gestärkt werden. Nach dem positiven Bundesrats-Votum ist nun die Bundesregierung gefordert, das EEG entsprechend anzupassen. Weitere Themen im Bundesrat waren die Gesetze zum Energieleitungsbau, zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie zum Strommarkt.

Bioenergie: Ball liegt wieder bei der Bundesregierung

Bayerns Energieministerin Ilse Aigner (CSU) erklärte zur Bioenergie-Initoiative: „Bioenergie erzeugt Strom zuverlässig, flexibel und bedarfsgerecht. In Deutschland wird bereits knapp ein Drittel des Stroms aus erneuerbaren Energien aus Biomasse erzeugt. Damit die Energiewende gelingt, müssen wir diese Erfolgsgeschichte fortsetzen.“ Man brauche jetzt klare Vorgaben und wirtschaftliche Anreize, damit Bestandsanlagen nicht 2020 vom Netz gehen und damit man den Zubau von 100 MW jährlich auch realisieren könne, so Aigner. Bioenergie müsse daher im Energiemix der Zukunft eine zentrale Rolle spielen.

Der Biogasrat begrüßt die Entschließung der Bundesländer ausdrücklich. Geschäftsführerin Janet Hochi appellierte an die Bundesregierung, der klimafreundlichen Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse wieder eine verlässliche Zukunftsperspektive im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle 2016 zu geben. Der Biogasrat fordert in der EEG Novelle 2016 die Einführung eines fairen Ausschreibungsmodells für Strom aus Biomasse, das Bestandsanlagen, die Erweiterung von Bestandsanlagen und Biomasse-Neuanlagen gleichermaßen berücksichtigt.

Vorrang für Erdkabel nun rechtlich fixiert

Der Bundesrat hat zudem die Gesetze zum Energieleitungsbau, zu KWK sowie zum Strommarkt behandelt hat. Damit wurden wichtige Ergebnisse des energiepolitischen Spitzengesprächs umgesetzt. Das Gesetz zum Energieleitungsbau regelt insbesondere, dass neue Stromautobahnen (sog. Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen) künftig vorrangig als Erdkabel statt als Freileitung gebaut werden. Außerdem erweitert das Gesetz die Anzahl der Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung im Drehstrombereich, um hier zügig mehr Erfahrungen zu gewinnen. Zudem passt es die verbindlichen Anfangs- und Endpunkte der energiewirtschaftlich notwendigen Leitungen des Bundesbedarfsplans auf Basis des von der Bundesnetzagentur bestätigten Netzentwicklungsplans 2024 an.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel (SPD) erklärte: "Mit den heutigen Beschlüssen des Bundesrats ist der Weg frei für einen in der Bevölkerung akzeptierten Ausbau der Stromnetze. Wir brauchen dringend Fortschritte beim Netzausbau, wenn wir wollen, dass die Energiewende sowohl in Deutschland wie auch international ein Erfolgsmodell wird. Aigner sagte: „Jetzt ist der Vorrang der Erdverkabelung rechtlich fixiert. Damit ist der Weg frei für einen verträglichen Ausbau unseres Hochspannungsnetzes.“

Auch Umweltverbände begrüßen Gesetz zum Energieleitungsbau. Jedoch sei die transparente Beteiligung der Öffentlichkeit zu verbessern, so die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, der NABU und der WWF.

Quelle: IWR Online

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