Bundesrat fordert schärfere Fracking-Regeln
Berlin – Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat in der letzten Woche den neuen Gesetzentwurf zur Regulierung der unkonventionellen Öl- und Gas-Förderung auf Basis des umstrittenen Frackings in den Bundestag eingebracht. Der Opposition und auch dem Bundesrat gehen diese Regelungen nicht weit genug, jedoch haben sie bei diesem Thema nicht viel mitzureden.
Mit einem neuen Gesetzentwurf will Hendricks die Möglichkeiten zur Schiefergasgewinnung, auch Fracking genannt, weitgehend eindämmen. Doch vielen geht dieser Entwurf längst nicht weit genug. Auch Willkür und Ungenauigkeit wird der Ministerin vorgeworfen. Auch der Bundesrat stellt sich quer, aber ein komplettes Verbot der umstrittenen Fördermethode für Öl und Gas will auch er nicht.
Trinkwasser nicht ausreichend geschützt
Die Eckpunkte des neu eingebrachten Gesetzentwurfes zur Regulierung von Fracking in Deutschland sehen ein Verbot von unkonventionellem Fracking in Trinkwasser- und Naturschutzgebieten, eine mögliche Ausweitung der Gebiete auf Mineralwasservorkommen und Wasserentnahmestellen durch die Länder, keine Bohrungen oberhalb von 3.000 Metern im Schiefer- und Kohleflözgebiet sowie Kontrollen der Bohrungen durch eine Expertenkommission vor.
Doch fast jeder dieser Punkte steht unter Beschuss der Opposition, der Länder und Umweltorganisationen. Linke und Grüne fürchten um das Trinkwasser Deutschlands, welches sie durch die Einbringung von Frackingflüssigkeit, in der Regel ein Cocktail verschiedener Chemikalien, in die Gesteinsschichten gefährdet sehen. "Fracking ist eine Risikotechnologie, die unser Trinkwasser gefährdet. Das wollen wir in Deutschland, in Europa nicht", betonte Grünen-Vizefraktionschef Oliver Krischer am vergangenen Donnerstag.
Nicht nur Bohrung ein Problem
Auch der Bundesrat ist skeptisch. Die Länderkammer pocht auf strengere Regelungen für das Fracking. Besonders aus Nordrhein-Westfalen (Regierung: SPD und Grüne), Schleswig-Holstein (SPD, Grüne und SSW) und Thüringen (Linke, SPD und Grüne). Nicht nur die Bohrungen sondern auch die damit einhergehende Infrastruktur müsse berücksichtigt werden, sagte NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) im Bundesrat. Dinge wie Pipelines, Verkehrswege und Bohrstellen, das alles würde sich faktisch über die Landschaft ziehen und erheblichen Schaden anrichten, ergänzte sie. Das würde in einem nicht so dicht besiedelten Land wie Kanada oder den USA vielleicht möglich sein, gehe in Nordrhein-Westfalen aber ganz und gar nicht, betonte Kraft.
Fracking-Gesetz: Inhaltliche Willkür wegen 3.000-Meter-Grenze
Schleswig-Holsteins Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) ging das Vorhaben von Hendricks eher inhaltlich an. Die 3.000-Meter-Regelung halte er für Willkür und fragte: „Warum nicht 3.500 oder 2.900 Meter?“ Diese 3.000 Meter seien ein "völlig fachfremdes Kriterium", so der Landesminister aus dem Norden. Zudem fragte er, warum er in den Gesetzentwürfen immer nur das Wort "Gas" lese, schließlich wollen die Unternehmen Gas und Öl mit dieser Methode fördern. Daher sei in seinen Anträgen immer die Rede von "Kohlenwasserstoffen".
Keine Mehrheit gefunden
Aber auch der Bundesrat will kein komplettes Verbot von Fracking. Besonders Niedersachsen scheint ein wirtschaftliches Interesse am Fracking zu haben: Die Verunsicherung der Beschäftigten in seinem Land sei schon mit den Händen zu greifen, so Niedersachsens Ministerpräsident Stefan Weil (SPD).
Festgeschrieben wurden somit lediglich die Forderungen nach einem Fracking-Verbot im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein sowie weitreichende Einschränkungen im Sandgestein, die im Bundesberggesetz verankert werden sollen. Zwar kann der Bundesrat in dieser Sache seine Meinung und Empfehlungen einbringen, jedoch spielt er bei der Umsetzung dieses konkreten Gesetzentwurfs keine große Rolle. Der Gesetzentwurf von Umweltministerin Hendricks ist nicht zustimmungspflichtig, kann also ohne Mehrheit im Bundesrat und somit gegen den Willen der Länder beschlossen werden. Bundesumweltministerin Hendricks nahm sich die Empfehlungen der Länderkollegen jedoch zu Herzen und versprach die Vorschläge der Länder „sorgfältig zu prüfen“.
Signalwirkung
Die deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte die Einbringungen des Bundesrates und sieht darin eine Signalwirkung. "Der Bundesrat sendet mit seinem mehrheitlichen Votum für ein Fracking-Verbot im Bergrecht ein klares politisches Signal an Bundesregierung und Bundestag. Die beschlossenen Änderungen müssen nun unbedingt aufgegriffen werden, um eine Risikotechnologie zur Förderung fossiler Energieträger zu kontrollieren, die in Deutschland aus umwelt- und energiepolitischer Sicht keinen Sinn ergibt", erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
Quelle: IWR Online
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