24.06.2009, 17:11 Uhr

Bundesverband Geothermie: Bergrecht reicht nicht für CO2-Aufsuchungserlaubnisse

Berlin - Das Bergrecht ist nach Ansicht des GtV - Bundesverband Geothermie keine taugliche Grundlage für die Vorhaben von E.ON und RWE Aufsuchungserlaubnisse zu erhalten, um die Eignung des Untergrunds zur Ablagerung von CO2 zu erkunden. Diese Rechtsansicht untermauere eine Kurzstellungnahme des Anwaltsbüros Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin, die der GtV - Bundesverband Geothermie eingeholt habe. E.ON habe beim LBEG für verschiedene Landkreise in Niedersachsen und RWE für Gebiete in Schleswig-Holstein Anträge zur Aufspürung von Sole gestellt, die sich auf § 7 Bundes-Berggesetz stützten. Das LBEG hat nun die Behördenbeteiligung auf Grundlage des Bergrechts eingeleitet.

Nach Ansicht der GtV – Bundesverband Geothermie wollen die beiden EVU CO2-Ablagerungsstätten erkunden und dafür wäre das zurzeit kontrovers diskutierte CCS-Gesetz die erforderliche Rechtsgrundlage. Daher seien die Anträge von den Landesbergbauämtern abzulehnen.

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