Centrotherm beantragt Insolvenz-Verfahren in Eigenverwaltung
Blaubeuren – Die centrotherm photovoltaics AG hat beim zuständigen Amtsgericht Ulm Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens und in Zusammenhang damit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Mit Hilfe dieser Verfahren soll der eingeschlagene Sanierungskurs fortgesetzt werden. Der Antrag schließt die Tochtergesellschaften centrotherm thermal solutions GmbH & Co. KG und die centrotherm SiTec GmbH ein. Die Aktivitäten der Gesellschaften centrotherm management services GmbH & Co. KG und centrotherm cell & module GmbH sollen im Zuge der Sanierung voraussichtlich in der AG gebündelt werden. Alle anderen in- und ausländischen Tochtergesellschaften arbeiten weiter wie bisher und nehmen nicht am Schutzschirmverfahren teil.
Schutzschirm für maximal drei Monate
Das am 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) geschaffene und beantragte Instrument des Schutzschirmverfahrens ermöglicht es, Unternehmen auf Basis eines abgestimmten Zukunftskonzepts in Eigenverwaltung zu sanieren. Während der auf drei Monate befristeten Phase des "Schutzschirms" ist das Unternehmen vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleibt voll handlungsfähig. Unterstützend hat der Aufsichtsrat der centrotherm photovoltaics AG mit Wirkung zum 11. Juli 2012 den Sanierungsexperten und Fachanwalt für Insolvenzrecht Tobias Hoefer in den Vorstand berufen.
Finanzierungsprobleme, Aktieneinbruch und RENIXX-Abstieg
Die Aktie von Centrotherm war im ersten Halbjahr 2012 um 54 Prozent eingebrochen und ist aufgrund der gefallenen Marktkapitalisierung zum 1. Juli aus dem regenerativen Aktienindex RENIXX World abgestiegen. Mitte Juni hatte das Unternehemn über Finanzierungsschwierigkeiten berichtet. Warenkreditversicherer hatten zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt, dass sie Warenlieferungen an Centrotherm zukünftig nicht weiter versichern würden. In diesem Zuge konnten auch die offenen Kredit- und Avallinien bis auf Weiteres nicht mehr genutzt werden.
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