Deutsche Umwelthilfe: Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke verstoßen gegen Grundgesetz
Berlin – Längere Laufzeiten für deutsche Atomkraftwerke wären wegen der nicht im Ansatz geklärten Entsorgung der hochradioaktiven Abfälle rechts- und verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in Berlin vorgestellt hat. Die Expertise komme zu dem Ergebnis, dass die Nutzung der Atomenergie dann in einen eklatanten Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten des Staates gerate, wenn die 2002 mit dem Atomausstiegsgesetz festgelegte Mengenbegrenzung der Atommüllproduktion aufgehoben werde. Dies wäre bei einer Laufzeitverlängerung der Fall, so die DUH weiter.
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake erläuterte, dass die 2001 zwischen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und den Atomkraftwerksbetreibern ausgehandelte Vereinbarung über den Atomausstieg auch die Konsequenz aus der Tatsache gezogen habe, dass für die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente trotz jahrzehntelanger Bemühungen kein Endlager zur Verfügung stand. Mit dem Atomausstiegsgesetz habe der Gesetzgeber damals die Konsequenzen gezogen. In einer Abwägung zwischen den Schutzpflichten des Staates für das Leben und die Gesundheit seiner Bürgerinnen und Bürger einerseits und den verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechten der AKW-Betreiber andererseits habe das Parlament gesetzliche Regelungen getroffen, mit denen der Betrieb von Atomkraftwerken nur noch für einen begrenzten Zeitraum hingenommen wurde. Wenn der Staat jetzt unter dem Druck der Konzerne aber ohne Not eine Laufzeitverlängerung beschließe, verletze er seine Schutzpflichten, indem er die Produktion von zusätzlichem Atommüll ohne geeignete Entsorgungsmöglichkeit zulasse.
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