EEG 2016: Welche Änderungen bringt die Neuausrichtung?
Stuttgart – Der BDEW zeigt auf der Veranstaltung „Das EEG 2016 - Neuausrichtung der Förderung“ am 05. und 06. April 2016 in Stuttgart welche Änderungen mit dem EEG 2016 einhergehen und wie sich die Rechtslage für die Förderungen nach dem EEG 2016 einschließlich neuer Entwicklungen darstellt.
Das EEG 2016 soll die Ausschreibungspflicht auf sämtliche Windenergieanlagen sowie auf alle Solarstromanlagen oberhalb einer Leistungsschwelle erweitern. Damit wird die EEG-Förderung wieder grundlegend modifiziert.
Modifizierung der EEG-Förderung:
Das EEG 2014 hatte die „verpflichtende Direktvermarktung“ für bestimmte Anlagen eingeführt. Außerdem hatte es eine Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungsverfahren für „PV-Freiflächenanlagen“ vorbereitet. Das EEG 2016 soll nun die Ausschreibungspflicht auf sämtliche Windenergieanlagen sowie auf alle Solarstromanlagen oberhalb einer Leistungsschwelle erweitern. Damit wird die EEG-Förderung wieder grundlegend modifiziert. Darüber hinaus werden auf der Veranstaltung die aktuelle Rechtsprechung sowie Entscheidungen der Clearingstelle EEG speziell zu den Themen Netzanschluss, Biomasse, Solarstrom und EEG-Umlage dargestellt und erläutert. Ziel der Veranstaltung ist die umfassende Beantwortung wichtiger Praxisfragen in rechtlicher, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem Überblick über die neuesten energiepolitischen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene im Bereich der Regenerativen Energien.
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