Elektromobilitäts-Gesetz: Neue Privilegien für Autofahrer
Münster - Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Elektromobilität vorgelegt. Damit soll der Absatz von Elektroautos in Deutschland beschleunigt werden. Die neuen Privilegien für Fahrer von Elektroautos sorgen schon jetzt für neuen Ärger.
Bereits im März hatte die Bundesregierung angekündigt, noch in diesem Jahr ein Elektromobilitätsgesetz zu verabschieden. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zufolge, haben die zuständigen Minister den Entwurf nun an die Kabinettskollegen verschickt.
Elektroautos in Zukunft auf der Busspur?
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erarbeiten das neue Gesetz in enger Abstimmung. Die übrigen Ressorts sollen nun Gelegenheit erhalten, sich zum Entwurf zu äußern, bevor die weitere Erarbeitung ansteht. Nach FAZ-Angaben soll das Gesetz noch im Sommer im Kabinett behandelt werden, ein Inkrafttreten ist demnach für den Februar 2015 vorgesehen. Inhaltlich geht es bei dem neuen Gesetz, wie im März bereits von Verkehrsminister Dobrindt angekündigt, um Vorgaben für Beschilderungen und eine zusätzliche Kennzeichnung an den Fahrzeugen. In einem zweiten und dritten Teil des Gesetzes sollen Fragen wie die Ladestationen-Infrastruktur und ein Programm mit zinsgünstigen Krediten geregelt werden.
Nach Informationen der FAZ sollen jedoch auch Änderungen in der Straßenverkehrsordnung möglich sein. Demnach könnten Kommunen Sonderregeln und Privilegien für die Nutzer von Elektrofahrzeugen einführen. Neben Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen oder vorrangigen Parkmöglichkeiten wird auch die Nutzung von Busspuren als Möglichkeit genannt.
Kritik von Automobilindustrie und ÖPNV
Die aktuellen Informationen zum Inhalt des Elektromobilitätsgesetzes sorgen für ein geteiltes Echo. Während die Automobilindustrie die Privilegien gefordert hat und dementsprechend befürwortet, sorgen sich Vertreter des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) um die Einschränkungen in der Qualität der Personentransporte. Allerdings geht auch die Automobilbranche davon aus, dass zunächst nur wenige Kommunen den Elektrofahrzeugen die Privilegien einräumen, die nach dem neuen Gesetz möglich wären. Die Bundesregierung verfolgt mit der Gesetzgebung das Ziel, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen zu haben. Bislang liegt diese Zahl jedoch erst bei rd. 13.000 Fahrzeugen.
© IWR, 2014