Energie heute: EU-Gipfel: EU-Präsident beharrt auf Trennung bei den Stromversorgern - Ecuador würde auf Ölförderung verzichten
Münster - Noch vor dem heute beginnenden EU-Klimagipfel hat Kommissionspräsident José Manuel Barroso den Vorschlag Deutschlands und Frankreichs zur Entflechtung der Energiekonzerne abgelehnt. Er plädiert noch immer für eine konsequente Aufspaltung der Versorger zwischen Energieerzeugung und - transport, heißt es in einem Artikel des Handelsblatts. Der Vorschlag aus Deutschland und Frankreich sieht lediglich eine stärkere organisatorische Trennung der Konzerne vor. Die deutsche Stahlindustrie kritisierte indessen das auf dem EU-Gipfel zur Debatte stehende Klimaschutzpaket. Dies sieht in Zukunft die Versteigerung der Emissionsrechte auch für energieintensive Industriezweige vor. Die Stahlindustrie sieht darin die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Europa gegenüber Regionen ohne Emissionshandel gefährdet. Der Börsenzeitung zufolge erwarten die deutschen Hüttenwerke im Falle einer Versteigerung der Zertifikate Zusatzkosten in Höhe von 2,3 Mrd. Euro, zusätzlich zu den durch den Emissionshandel erwarteten Strompreiserhöhungen. Mit der Verschiebung des Referenzjahres zur CO2-Minderung von 1990 auf 2005 sieht sich die Stahlindustrie zudem ihrer Investitionssicherheit beraubt. Frühere erzielte Einsparungen beim CO2-Ausstoß würden so nicht berücksichtigt, bei den technisch möglichen Einsparungen befände man sich heute schon am Limit.
Ecuador würde auf Ölförderung verzichten - internationaler Ausgleichsfonds vorgeschlagen
Der Präsident Ecuadors, Rafael Correa, würde die Förderung von Erdöl im Land in Zukunft einstellen. Doch könne der Staat auf die Öl-Einnahmen nicht gänzlich verzichten. Als Bedingung forderte er die internationale Staatengemeinschaft auf, Ecuador im Gegenzug die Hälfte des zu erwartenden Gewinns in Höhe zwischen fünf und sechs Mrd. Dollar zu ersetzen. Dies berichtet der Tagesspiegel. Damit wolle der Staat die weitere Abholzung des Regenwaldes verhindern, die Artenvielfalt erhalten und die Indio-Völker schützen, heißt es. Im Speziellen gehe es um ein Ölfeld inmitten des Yasuní-Nationalparks im Amazonas-Dschungel. Würde sich die internationale Gemeinschaft bereit erklären, eine Abfindung von jährlich 350 Mio. Dollar in einen Fonds zu zahlen, erspare sich die Welt 4,3 Mrd. Dollar, wird der Präsident zitiert. Soviel würde es kosten, die durch das Öl verursachte Menge CO2 wieder unschädlich zu machen, rechnete Präsident Correa vor. Mit dem Geld wolle man den Einstieg in regenerative Energien, die soziale Entwicklung und in Projekte zur Bewahrung des Nationalparks investieren.
Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamt gegen Gasversorger ausgeweitet
Das Bundeskartellamt hat die Ermittlungen gegen deutsche Gasversorger von bundesweit 35 auf 40 Unternehmen ausgeweitet, heißt es in einem Bericht der WAZ. Die Kartellbehörde will damit dem Verdacht auf missbräuchlich überhöhte Gaspreise nachgehen. Die Beweislast liegt nach einem neuen Gesetz bei den Unternehmen selbst. Diese geraten dabei offenbar unter Zeitdruck: wie in einem Artikel der Börsenzeitung berichtet wird, werden die Stellungnahmen und Dokumentationen der Gasversorger bereits zum 25. März erwartet. Schon im Juli will das Kartellamt die Ergebnisse der Ermittlung präsentieren. Die Behörde könnte auf Basis des im Dezember novellierten Kartellrechts über Preissenkungen bei den Gasversorgern verfügen. Grundlage ist der Preisvergleich gegenüber Konkurrenten. In einer Vorabprüfung hatte das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben große preisliche Abweichungen festgestellt.
Bundeskartellamt nimmt Mineralölkonzerne unter die Lupe
Auch die großen Mineralölkonzerne Shell, BP/Aral, Esso, Total und Jet unterliegen in Deutschland in Zukunft einer intensiveren Aufsicht des Bundeskartellamts. Wie es in einem Bericht der FAZ heißt, könne das Kartellamt so leichter eingreifen, wenn eines der dominierenden Unternehmen versuchen sollte, Konkurrenten zu verdrängen oder die Benzinpreise auf missbräuchliche Weise zu erhöhen. Gleichzeitig habe eine Sprecherin des Kartellamts aber betont, dass es derzeit keine Hinweise auf Preisabsprachen gebe, ein Verfahren stehe nicht an. Die kritisierten regionalen und periodischen Preiserhöhungen seien für sich genommen kein Indiz für verbotene Praktiken.
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Quelle: iwr/13.03.08/
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