22.12.2011, 10:24 Uhr

EU: Höhere Beihilfen für moderne Kraftwerke nur mit CCS-Nutzung

Brüssel, Belgien/Berlin - Die EU-Kommission hat einen ersten Entwurf für Beihilfeleitlinien im Zusammenhang mit der 3. Emissionshandelsperiode veröffentlicht. Die Leitlinien regeln unter anderem die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliedstaaten ab 2013 Investitionen in hocheffiziente und flexible Kraftwerke fördern können. Der Entwurf sieht nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums gestaffelte Fördersätze vor. Eine 15-prozentige Förderung der Investitionskosten soll jedoch nur für hocheffiziente Kraftwerke zulässig sein, die CCS-fähig sind und bis 2020 tatsächlich CCS einsetzen. Sonst könnten hocheffiziente Kraftwerke, die CCS-fähig sind, mit 10 Prozent der Investitionskosten gefördert werden, sofern die Förderung per Ausschreibung vergeben wird. Als CCS-fähig gelten nach dem Entwurf nur solche Kraftwerke, bei denen nachgewiesen werden kann, dass die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid vorliegen. Für den Neubau sonstiger hocheffizienter Kraftwerke, die nach dieser Definition nicht CCS-fähig sind, ist der zulässige Fördersatz demnach auf 5 Prozent beschränkt.

Rösler: Die EU muss den Realitäten besser Rechnung tragen

Bundeswirtschaftsminister Rösler: „Die Europäische Kommission hatte im Zuge der Einigung auf ein Energie- und Klimapaket im Winter 2008 zugesagt, die Voraussetzungen für eine bis zu 15-prozentige Förderung von Investitionen in hocheffiziente und flexible Kraftwerke zu schaffen. Diese Zusage war Teil der Einigung auf dieses, für den europäischen Klimaschutz entscheidende Maßnahmenbündel und ermöglichte dabei maßgeblich einen politischen Kompromiss zwischen allen Beteiligten. Diese Zusagen dürfen jetzt nicht durch überhöhte Anforderungen an die CCS-Fähigkeit und den tatsächlichen CCS-Einsatz entwertet werden. Ich appelliere nachdrücklich an die Europäische Kommission, den aktuellen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Realitäten der CO2-Speicherung besser Rechnung zu tragen.“

CCS-Gesetz: Länder sollen sich im Vermittlungsausschuss bewegen

Der Bundeswirtschaftsminister betont aber auch: „Zur Zeit wird das CCS-Gesetz im Vermittlungsausschuss beraten. Wie der aktuelle Entwurf der Beihilfeleitlinien der EU-Kommission zeigt, kann eine zögerliche Haltung der Länder beim Thema CCS weit reichende Konsequenzen auch für die kommunalen Stadtwerke haben. Wenn das CCS-Gesetz im Bundesrat scheitert, wäre eine Förderung von neuen Kraftwerken zu angemessenen Fördersätzen in Deutschland unmöglich. Bei dem beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie und dem verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien sind wir auf neue Kraftwerkskapazitäten angewiesen. Die Länder sollten sich deshalb im Vermittlungsverfahren bewegen.“

VKU: CCS wird öffentlich nicht akzeptiert

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in den vorgestellten Regelungen eine Gefahr für das Kraftwerksförderprogramm der Bundesregierung und damit für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. „Die deutschen Stadtwerke stehen hinter dem Ziel der Europäischen Union (EU), die erneuerbaren Energien umfassend auszubauen. Jedoch darf die Kommission der Energiewirtschaft dabei keine zusätzlichen Steine in den Weg legen. Die Einbindung von CCS ist für verbrauchsnahe und effiziente Gas- und Dampfanlagen weder ökologisch sinnvoll noch wirtschaftlich machbar", betone VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. „In Deutschland gibt es weder eine rechtliche Grundlage für CCS noch die öffentliche Akzeptanz. Eine bedingungslose Verknüpfung des Neubaus an CCS für den Erhalt staatlicher Beihilfen würde den Ausbau auf Jahre hinauszögern und die Kosten in die Höhe treiben“, sagt Reck.

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