22.03.2013, 17:23 Uhr

EuGH-Urteil: Gaskunden können auf Rückzahlung hoffen

Brüssel/Düsseldorf - In einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die RWE Vertrieb AG hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil die Rechte von Gaskunden gestärkt. Bei dem Urteil geht es im Kern um Preisänderungsklauseln in den Verträgen von Gassonderkunden. Wie die Verbraucherzentrale NRW berichtet, enthalten die Klauseln dem EuGH zufolge keine Begründung für die Preisänderungen und seien damit intransparent. Eine einseitige Preisanpassung müsse dem Urteil des EuGH zufolge unter anderem den Anforderungen an Ausgewogenheit und Transparenz genügen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW hatte auch der BGH in seinem Vorlagebeschluss an den EuGH bereits festgestellt, dass die fraglichen Klauseln diesen Anforderungen nicht genügen.

Verbraucherzentrale NRW rät zu Widerspruch

Im konkreten Verfahren hatte die Verbraucherzentrale NRW für 25 RWE-Kunden Rückzahlungsansprüche aus überhöhten Gasrechnungen der Jahre 2003 bis 2006 eingeklagt. Nun müsse der Bundesgerichtshof (BGH) noch eine endgültige Entscheidung treffen. Dabei sei vom BGH die Rechtsauffassung des EuGH zu beachten. Mit einem Urteil des BGH ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW bis Ende 2013 zu rechnen. Trotzdem rät sie allen Kunden, deren Vertrag eine vermutlich unwirksame Preisänderungsklausel enthält, vorsorglich Widerspruch gegen entsprechende Jahresrechnungen einzulegen. Rückwirkend sei ein solcher Wiederspruch wegen der drei-Jahresfrist nur noch ab April 2010 möglich.

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