14.06.2023, 17:10 Uhr

Gebäudeenergiegesetz: Stimmen zum Leitplanken-Papier der Ampel-Parteien


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Münster, Berlin - Das von der Ampel-Koalition ausgehandelte Eckpunkte-Papier mit den Leitplanken zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist bei den Energieverbänden auf unterschiedliche Resonanz gestoßen.

Während der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) die jetzt erzielte Einigung der Regierungsparteien zum Gebäudeenergiegesetz in weiten Teilen begrüßen, kritisiert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) den Kompromiss.

BEE: Bundesregierung bringt Wärmewende voran

Aus Sicht der Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Dr. Simone Peter hat die Ampelkoalition mit der Einigung ihr Ziel, das Gebäudeenergiegesetz bis zur Sommerpause zu verabschieden, umgesetzt. „Der Einbau klimafreundlicher Heizungen wird ab dem 1.1.2024 für Neubauten Pflicht, im Bestand wird der Austausch an die Kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Diese ist bereits in vielen Bundesländern in der Planung und soll jetzt auch durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Damit werden wichtige Grundlagen für die Wärmewende vor Ort gelegt“, begrüßt Peter die Einigung. „Sicherheit bringen die Leitplanken auch in Bezug auf den Zeitplan und die Bandbreite an Erneuerbaren Technologien, die ausgereift und verlässlich zur Verfügung stehen - von Wärmepumpen über Bioenergie und Solarthermie bis hin zur Geothermie“, so Peter weiter. Jetzt seien die Fraktionen gefragt, das Gesetz auf den Weg zu bringen.

BDEW: Gut, dass Bundesregierung nun ersten Schritt vor dem zweiten macht

Für die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, enthält die Einigung der Koalition zahlreiche deutliche Verbesserungen gegenüber den ersten Entwürfen. „Das Gesetz wird durch die Änderungen deutlich praktikabler. Es wird gefordert, was auch umsetzbar ist, ohne das Ziel der Klimaneutralität 2045 aus den Augen zu verlieren“, so Andreae. Zentral sei dabei die von der Energiewirtschaft schon lange geforderte Verzahnung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung. Die flexiblere Gestaltung der Übergangsfristen, abhängig vom Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung, verschaffe den Netzbetreibern Zeit, die notwendige Transformation ihrer Netze zu planen. Zudem gibt sie Hauseigentümern aus BDEW-Sicht Planungssicherheit und verhindert Fehlinvestitionen. „Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte die Praxis unbedingt stärker eingebunden werden. Bei der jetzt anstehenden Umsetzung im parlamentarischen Verfahren bitten wir deshalb die Politik: Kommt auf die Praktiker in der Energiebranche zu!“, so Andreae abschließend.

VKU: Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung macht Weg für gutes Gesetz frei

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet die Einigung der Ampel-Koalition als außerordentlich positives Signal auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung. „Nun besteht die Aussicht auf ein gutes Gesetz, mit realistischen Regelungen, die von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern auch umgesetzt werden können“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Die geplante Verzahnung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit der kommunalen Wärmeplanung stoße in der Branche auf große Zustimmung. Auch Pläne, dass die Pflichten des GEG erst greifen, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt, seien sehr zu begrüßen. „Erst mit Vorliegen der Wärmeplanung haben Hauseigentümer Informationen über verfügbare Heizoptionen und Wärme- und Gasnetzbetreiber Klarheit darüber, in welchen Stadt- und Gemeindegebieten sie Kunden einen Anschluss an ihre Netze in Aussicht stellen können“, so Liebing weiter. Dank kommunaler Wärmepläne könnten Verbraucherinnen und Verbraucher besser als bisher bei der Wärmewende unterstützt werden.

BNE kritisiert: Klimaschutz im Gebäude - irgendwie, irgendwo, irgendwann

Deutlich kritischer bewertet der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) die Leitplanken der Ampel-Fraktionen zum GEG. „Nach der Einigung beim Gebäudeenergiegesetz ist die zuvor von der Ampel einvernehmlich mehrfach beschlossene Regelung kaum noch erkennbar. Klarheit und Investitionssicherheit sind verloren, verwässert oder verschoben“, so BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Es sei völlig unverständlich, warum das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 nur noch für Neubauten in reinen Neubaugebieten gelten solle. Diese Aufweichung sei ein massiver Rückschritt im Vergleich zum Koalitionsvertrag. „Die Lebensdauer von Heizungsanlagen liegt bei 20 bis 25 Jahren. Wer sich jetzt noch eine neue Gasheizung einbaut, läuft in den nächsten Jahren in ein finanzielles Desaster durch massiv steigende Gasnetzentgelte, steigende Gaspreise und nicht zuletzt die so gehypten CO2-Zertifikate. Diese haben bekanntlich keinen anderen Zweck als fossile Energien so teuer zu machen, dass die Leute davon „freiwillig“ Abstand nehmen“, so Busch weiter.

Besonders kritisch seien auch weitere Verwässerungen bei H2-ready-Gasheizungen. „Im bisherigen Entwurf wurde zumindest ein verbindlicher Transformationspfad der Netzbetreiber für den Umstieg auf Wasserstoff gefordert. Jetzt wurde jegliche Verbindlichkeit über Bord geworfen“, so Busch. Offenbar sei auch der Koalition klar, dass die „H2-ready“-Option einen Etikettenschwindel darstelle, da Wasserstoff nach unwidersprochenem Vortrag der Gaswirtschaft auf absehbare Zeit nicht für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen könne. „Wir brauchen aber Klimaschutz statt Klimaschutz-Readyness“, so Busch weiter.

Quelle: IWR Online

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