Immobilienwirtschaft: Nachrüstverpflichtungen nach den Klimaplänen der Regierung kosten binnen vier Jahren 113 Mrd. Euro
Berlin - Vor der Kabinettsklausur am 23. und 24. August in Meseberg begrüßt die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) die Klimaschutzanstrengungen der Bundesregierung, fordert jedoch statt Zwangsmaßnahmen eine freie Wahl der Mittel bei der energetischen Gebäudesanierung. Das Wirtschaftlichkeitsgebot müsse dabei oberste Priorität haben und unangemessene Belastungen vermieden werden. Berechnungen der BSI zufolge würden in den nächsten vier Jahren auf Gebäudeeigentümer Kosten in Höhe von 113 Mrd. Euro zukommen, wenn die zwischenzeitlich diskutierten Nachrüstverpflichtungen u. a. zur Gebäudedämmung zum Tragen kämen. Auch dürfe keine neue Kontrollbürokratie beim Klimaschutz entstehen. In einem 12-Punkte-Papier zum integrierten Klima- und Energieprogramm der Bundesregierung fordert die BSI stattdessen zusätzliche Anreize u. a. zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Neueste Berechnungen der BSI würden die immense Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsnachweises von energetischen Sanierungsmaßnahmen belegen. Demnach würden die vom Bundesumweltministerium empfohlenen Nachrüstverpflichtungen in den ersten vier Jahren zu Kosten in Höhe von insgesamt bis zu 113 Mrd. Euro bzw. pro Jahr rd. 28 Mrd. Euro führen. Anschließend käme es zu jährlichen Kosten in Höhe von 4,7 Mrd. Euro. Ab dem Jahr 2008 will das Ministerium die energetischen Anforderungen für Neubauten und den Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent und um weitere 30 Prozent ab 2012 verschärfen. An dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegebenen Wirtschaftsgebot dürfe nicht gerüttelt werden. Auch lehnt es Rasch ab, sollte der energetische Hebel im Bußgeldbereich gezogen werden. „Die Bundesregierung darf keine neue Klimabürokratie schaffen“, erklärte der BSI-Vorsitzende mit Blick auf die Vollzugskontrolle, die allein durch die nachträgliche Dämmung der Kellerdecken bei bundesweit rund 8,5 Mio. Gebäuden erfolgen müsste.
Zusätzliche Investitionskosten sind nach den Worten von Rasch wirtschaftlich nur vertretbar, sofern sie sich innerhalb der allgemein üblichen Nutzungsdauer amortisieren. Wie von der BSI verlangt, soll das Wirtschaftlichkeitsgebot nun auch in ein neues Wärmegesetz einfließen, dass neben das geltende Energieeinspargesetz (EnEG) treten soll.
Auf Kritik der BSI stößt ein zwangsweiser Einsatz von erneuerbaren Energien. „Die Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend vorzuschreiben, könnte zur Verschiebung geplanter Modernisierungsmaßnahmen, zum Einsatz suboptimaler Anlagen und zur Verschlechterung des positiven Images dieser Techniken führen“, unterstrich Lutz Freitag, der Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Positiv seien Überlegungen, eine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien nur bei entsprechender Wirtschaftlichkeit und grundlegenden Modernisierungsmaßnahmen vorzugeben bzw. Denkmalimmobilien davon gänzlich auszunehmen. Einsatzpflichten seien jedoch zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärmebereich überflüssig. Bereits mit dem gegenwärtigen Trend werden diese Energien bis 2020 einen 14-prozentigen Anteil erreichen, teilte der BSI mit.
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Zusätzliche Investitionskosten sind nach den Worten von Rasch wirtschaftlich nur vertretbar, sofern sie sich innerhalb der allgemein üblichen Nutzungsdauer amortisieren. Wie von der BSI verlangt, soll das Wirtschaftlichkeitsgebot nun auch in ein neues Wärmegesetz einfließen, dass neben das geltende Energieeinspargesetz (EnEG) treten soll.
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