27.11.2013, 15:40 Uhr

Koalitionsvertrag fertig: Was steht drin zur Energiewende?

Berlin – Nach wochenlangen zähen Verhandlungen wurde am Mittwoch der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode von der CDU, CSU und SPD in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht. Der Energieteil des Vertrags steht unter dem Leitmotiv eines engagierten Klimaschutzes bei gleichzeitiger Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstandsmehrung.

Inwieweit die Vereinbarungen zur Energiewende diesem Leitmotiv gerecht werden, zeigt ein detaillierter Blick auf die Ziele und Formulierungen. Das letzte Wort hat jedoch die SPD-Basis. Sie soll bis zum 12. Dezember entscheiden, ob den Kompromissen im 185 Seiten starken Koalitionsvertrag zustimmt werden kann. Aufgrund dieser Basis-Befragung der SPD sind auch die Personaldebatten um Ministerposten bislang außen vor.

EE-Ausbauziel bis 2030 nur bei 55 bis 60 Prozent

Die Große Koalition hat konkrete Zahlen für den Ausbau erneuerbarer Energien vorgelegt. Bis zum Jahr 2025 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung insgesamt auf 40 bis 45 Prozent ausgebaut werden, und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 Prozent. Obwohl im Koalitionsvertrag nicht ausdrücklich genannt, bezieht sich dieser Anteil wohl auf die Stromerzeugung. Das ursprüngliche Ziel der SPD, bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 75 Prozent zu erreichen, wurde damit weitgehend aufgeweicht.

Neben den erneuerbaren Energien ist auch die Energieeffizienz ein wichtiges Standbein der Energiewende. Die Senkung des Energieverbrauchs durch mehr Energieeffizienz müsse mehr Gewicht erhalten, heißt es im Vertrag. Zentraler Baustein ist der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz. Darin will die Koalition die Ziele für die verschiedenen Bereiche, Instrumente, Finanzierung und die Verantwortung der einzelnen Akteure zusammenfassen. Als konkrete, geplante Maßnahmen ist vor allem die Aufstockung des KfW-Programms zur energetischen Gebäudesanierung zu nennen.

CO2-Emissionnminderungsziele bis 2020 bleiben

Die CO2-Emissionen sollen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Die Reduktion soll sowohl durch eine Reduktion der Treibhausgase, den Ausbau der erneuerbaren sowie verbesserte Energieeffizienz erreicht werden. Auf europäischer Ebene plädiert die Große Koalition für einen wirksamen Emissionshandel. Das bereits beschlossene Backloading von CO2-Emissionszertifikaten dagegen soll nur einen einmaligen politischen Eingriff darstellen. In Deutschland sollen die weiteren Reduktionsschritte bis zum Zielwert von 80 bis 95 Prozent im Jahr 2050 festgeschrieben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegt werden.

EEG-Reform bis Ostern – Stromintensive Unternehmen bleiben geschützt

Auf nationaler Ebene stellt die Große Koalition drei Eckpfeiler für die Energiewende voran: Neben der Klimaverträglichkeit sind auch die Bezahlbarkeit und die Versorgungssicherheit wichtige Ziele. So soll das Erneuerbare-Energien–Gesetz reformiert werden, um die Kosten der Energiewende für die Verbraucher übersichtlicher zu gestalten, allerdings wird lediglich von einer möglichen Verlangsamung der Geschwindigkeit des Kostenanstiegs gesprochen. Die EEG-Reform soll allerdings schon bis Ostern 2014 vorgelegt und bis zum Sommer darauf verabschiedet werden. Was auf jeden Fall weiterhin Bestandteil des EEG sein wird: Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen. Zwar soll geprüft werden, in wie weit sich dies mit EU-Recht vereinbaren lässt, doch auch zukünftig werden Industriezweige von der Umlage befreit bleiben.

Ein weiteres Ziel seien verlässliche Rahmenbedingungen für die Industrie. Dies bezieht sich offensichtlich nicht nur auf die Branche der erneuerbaren Energien, sondern auch konventionelle Kraftwerke genießen Bestandsschutz und ein weiterer Ausbau konventioneller Kraftwerke ist unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit nicht ausgeschlossen.

Wind: Offshore-Ausbauziel wird gekappt – Onshore-Vergütung ebenfalls

Auch die Fördersätze für die Erneuerbaren werden in den nächsten Jahren sinken. Im Gegensatz zur Offshore-Industrie, welche durch die Verlängerung des Stauchungsmodells bis 2019 von garantierten Einspeisungen profitieren wird, werden die Vergütungen für Onshore-Windkraft sinken. Generell soll die Förderhöhe für Ökostrom ab 2018 durch Ausschreibungen ermittelt werden. Zuvor soll jedoch getestet werden, ob dieses Verfahren die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet.

Beschlossene Sache dagegen ist der Zubaupfad für die Offshore-Windkraft. Bis 2020 soll sie auf 6,5 Gigawatt (GW) ausgebaut werden, bis zum Jahr 2030 auf 15 GW.

Bei der Photovoltaik will die künftige Regierung die geltende Regelung mit atmendem Deckel und Obergrenzen beibehalten. Der Zubau in diesem Jahr liege nahe an dem im EEG festgelegten Ausbaukorridor.

In Sachen Bioenergie will die Koalition die Biomasse-Nutzung auf Abfall- und Reststoffe begrenzen. Dies diene dem Schutz der Natur, vermeide eine „Vermaisung“ der Landschaft und entschärfe Nutzungskonkurrenzen. Bestehende Bioenergie-Anlagen sollen möglichst bedarfsorientiert betrieben werden, um Vorteile für die Systemstabilität zu nutzen.

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