30.06.2017, 08:30 Uhr

Netzagentur will mehr erneuerbare Energien auf dem Regelenergiemarkt

Bonn - Die Bundesnetzagentur hat die Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten auf den Regelenergiemärkten im Strombereich neu geregelt. Von den Änderungen profitieren auch die Betreiber von regenerativen Energieanlagen.

Die Rahmenbedingungen für die Sekundärregelleistung und Minutenreserve als Systemdienstleistungen auf den Strom-Regelenergiemärkten wird neu geregelt. Die Bundesnetzagentur hat weitreichende Änderungen der Bedingungen für die Bereitstellung von Regelenergie vorgenommen.

Zugang zum Regelenergiemarkt wird für Wind- und PV-Anlagen erleichtert

Die Systemdienstleistungen Sekundärregelleistung und Minutenreserve sollen nicht mehr überwiegend durch konventionelle Erzeugungsanlagen, sondern zunehmend durch Erneuerbare-Energien-Anlagen bereitgestellt werden. Das teilte die Bundesnetzagentur mit. Die neuen Ausschreibungsbedingungen ermöglichen künftig Windenergie- und Photovoltaik(PV)-Anlagen den Eintritt in diesen Markt, erleichtern aber auch steuerbaren Verbrauchern und Speichern, ihre Flexibilität für Sekundärregelleistung und Minutenreserve zur Verfügung zu stellen. "Die erneuerbaren Energien sollen verstärkt, entsprechend ihrer gewachsenen Bedeutung, am Regelenergiemarkt teilnehmen können", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die neuen Regelungen erleichtern darüber hinaus auch anderen Anbietern die Teilnahme an diesem Markt."

Bundesnetzagentur setzt zahlreiche Änderungen um

Die Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen für die Sekundärregelleistung umfasst den Wechsel von einer wöchentlichen zu einer kalendertäglichen Ausschreibung. Die Produktzeiten werden auf vier Stunden verkürzt. Darauf sind die Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen angewiesen, um eine Prognose und Einsatzentscheidung ihrer Kapazität vornehmen zu können.

Die Minutenreserve wird unter anderem von einer werk-/arbeitstäglichen ebenfalls auf eine kalendertägliche Ausschreibung umgestellt. Dies sowie die Beibehaltung von 4-Stunden-Produkten führt zu einer Harmonisierung der Ausschreibungsbedingungen von Sekundärregelleistung und Minutenreserve und bietet den Anbietern dieser Regelenergiequalitäten die Chance auf Synergieeffekte, so die Bundesnetzagentur.

Kleine Anbieter können an Sekundärregelleistung und Minutenreserve teilnehmen

Die Festlegungen sehen Ausnahmeregelungen vor, nach denen von der Mindestangebotsgröße von fünf Megawatt abgewichen werden kann. Dies ermöglicht kleinen Anbietern von Sekundärregelleistung und Minutenreserve eine eigenständige Marktteilnahme. Anbieter von Sekundärregelleistung und Minutenreserve können ihre Anlagen nach den Festlegungen schließlich nicht nur regelzonenintern, sondern auch regelzonenübergreifend besichern.

Über die Regelenergie

Bei der Stromversorgung müssen sich Erzeugung und Verbrauch elektrischer Energie stets die Waage halten. Abweichungen zwischen Erzeugung und Entnahme müssen durch den Einsatz von Regelenergie ausgeglichen werden, damit es zu keiner Gefährdung der Systemstabilität kommt. Regelenergie bezeichnet die Energie, die ein Netzbetreiber benötigt, um unvorhergesehene Leistungsschwankungen im Stromnetz auszugleichen. Für die Beschaffung von Regelenergie am Strommarkt sind die Übertragungsnetzbetreiber für ihre jeweilige Regelzone verantwortlich. Systemdienstleistungen im Regelenergiebereich sind unter anderem Sekundärregelleistung und Minutenreserve.

Quelle: IWR Online

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