Netzausbau: Vogelschützer erstreiten Verzögerung bei Uckermarkleitung
Leipzig – Der Bau der für die Energiewende benötigten Uckermarkleitung zwischen Bertikow und Neuenhagen in Brandenburg wird sich weiter verzögern. Grund ist eine Klage, die unter anderem vom Naturschutzbund (NABU) eingereicht wurde.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten des NABU-Landesverbandes Brandenburg sowie zwei privater Kläger geurteilt und den Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg für die Uckermarkleitung ganz im Osten der Republik für rechtswidrig erklärt.
Gericht: Erhöhung des Vogel-Mortalitätsrisikos nicht artspezifisch untersucht
Dies teilte der für das ostdeutsche Netzgebiet zuständige Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz mit. Demnach stehe für das Gericht die Notwendigkeit der Uckermarkleitung außer Frage. Auch der Trassenverlauf sei in Ordnung. Nachbesserungsbedarf sieht das Gericht allerdings beim Vogelschutz: Die leitungsbedingte Erhöhung des Mortalitätsrisikos sei nicht artspezifisch untersucht worden, so das Gericht. Dieses Mortalitätsrisikos sei nur für sämtliche Vogelarten pauschal bestimmt worden, obwohl der ornithologische Fachbeistand der Kläger wiederholt darauf hingewiesen hatte, dass zwischen den in den Schutzgebieten vertretenen Vogelarten starke Unterschiede in ihrer Verhaltensökologie, Habitatnutzung und dem damit einhergehenden Flugverhalten und somit auch im potentiellen Anflugrisiko bestünden.
NABU: Hohes Risiko für Rallen- und Dommelarten durch Freileitungs-Bau
Der NABU Brandenburg hatte argumentiert, dass vor allem verschiedene Rallen- und Dommelarten einem besonders hohen Risiko durch den Bau einer Freileitung ausgesetzt seien. Die relevanten Vogelschutzgebiete liegen nördlich von Eberswalde. Besonders die odernahen Gebiete in Brandenburg gelten als wichtige und sensible Lebensräume für seltene Vogelarten und Zugvögel.
Die Freileitungstrasse erstreckt sich auf eine Länge von ca. 115 km. Sie durchquert das Vogelschutzgebiet „Randow-Welse-Bruch“, verläuft zwischen zwei Teilräumen des Vogelschutzgebiets „Unteres Odertal“ und durchquert das Biosphärenreservat „Schorfheide-Chorin“ mit dem darin gelegenen Vogelschutzgebiet sowie ein Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Gebiet.
50Hertz will herausgehobener Bedeutung des Vogelschutzes Rechnung tragen
„Alle übrigen Argumente der Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen“, betonte Olivier Feix, Leiter des Bereichs Naturschutz und Genehmigungen bei 50Hertz. „Die Notwendigkeit der Uckermarkleitung für die Energiewende wurde klar bestätigt. Die Argumentation der Kläger zu technischen Alternativen wurde zurückgewiesen. Auch unsere Entscheidung, die alte Trasse mitten durch das Biosphärenreservat aufzugeben und stattdessen den Versuch zu starten, die naturgeschützten Gebiete soweit es geht, zu umgehen, wurde bestätigt.“
50Hertz wird nun weitere Untersuchungen durchführen und im Anschluss die Planunterlagen erneut zur Genehmigung einreichen. „Das Gericht hat heute in der Abwägung zahlreicher Schutzinteressen den Vogelschutz stärker gewichtet als dies im Planfeststellungsverfahren der Fall war“, sagte Olivier Feix. „Wir sind aber zuversichtlich, dass es uns am Ende gelingt, die Interessen der Energiewende und des Vogelschutzes in Einklang zu bringen. Mit großer Sorgfalt wird 50Hertz der herausgehobenen Bedeutung des Vogelschutzes in dieser Region Rechnung tragen.“
Quelle: IWR Online
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