21.12.2011, 12:41 Uhr

Neues Kennzeichnungs-Recht soll Effizienz im Produktbereich verbessern

Berlin - Die Bundesregierung hat den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchs-Kennzeichnungsrechts beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden in erster Linie Vorgaben des europäischen Rechts umgesetzt.

Einen Schwerpunkt des Gesetzes bildet der erweiterte Anwendungsbereich. Das bedeutet, dass die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Effizienzskala (grün = sehr effizient, rot = wenig effizient) künftig auf weitere, sog. energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt werden soll. Als energieverbrauchsrelevante Produkte gelten Produkte, die entweder selbst Energie verbrauchen oder mittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben (z.B. Fenster). Die EU-Kommission hat in Vorstudien bis zu 35 Produktgruppen mit hohem Energieeinsparpotential ausgewählt, für die nun schrittweise produktspezifische EU-Verordnungen festgelegt werden sollen.

Künftig können somit nicht nur für Haushaltsgeräte, sondern beispielsweise auch für gewerbliche Produkte EU-Effizienzlabel festgelegt werden. Die Entscheidung darüber soll die EU-Kommission treffen. Der zweite Schwerpunkt des Gesetzes liegt bei einer besseren Marktüberwachung. Die Rechte der Bundesländer mit Blick auf die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften werden gestärkt, etwa durch die Ermächtigung zu Stichproben.

Der Gesetzesentwurf setzt die neu gefasste Richtlinie 2010/30/EU über die europaweit einheitliche Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten um. Bislang gilt das EU-Effizienzlabel für acht Produktgruppen aus dem Haushaltsgerätebereich sowie für TV-Geräte. Künftig kann die Farbskala auf weitere, so genannte energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt werden.

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