NRW-Landesregierung beschließt Entwurf eines Durchführungs-Gesetzes zum Vollzug des EEWärmeG
Düsseldorf - Die Landesregierung NRW hat jetzt auf Vorschlag von Wirtschaftsministerin Christa Thoben den Entwurf eines Durchführungsgesetzes zum Vollzug des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Danach ist es geplant, dass die Kontrollen der Nachweise für die Einhaltung der Vorschriften des EEWärmeG durch sogenannte Sachkundige vollzogen werden sollen. Sachkundige sind alle Diejenigen, die nach der Energieeinsparverordnung des Bundes zur Erstellung von Energieausweisen berechtigt sind. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht. Ziel ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums, mit der angedachten Regelung das EEWärmeG in Nordrhein-Westfalen praxisnah vollziehen zu können.
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