22.04.2010, 16:09 Uhr

Regierung beschließt Gesetzentwurf für mehr Energieeffizienz

Berlin - Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen beschlossen. Das Gesetz setzt die europäische Energiedienstleistungsrichtlinie 1:1 um. Das neue Recht schafft die Voraussetzung, um einen nationalen Energiesparrichtwert für das Jahr 2017 festzulegen. Konkret geht es darum, den Markt transparenter zu machen. Dazu sieht der Entwurf Informationspflichten der Energielieferanten gegenüber ihren Kunden vor. So sollen diese wissen, welches Angebot es an qualifizierten Energiesparberatern gibt. Oder wer in ihrer näheren Umgebung Energieaudits wie etwa Gebäudeenergieausweise erstellt.

Zusätzliche Aufgaben für "Bundesstelle für Energieeffizienz" beim BAFA

Seit Anfang 2009 ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die "Bundesstelle für Energieeffizienz" eingerichtet. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf weist ihr weitere Aufgaben zu. Unter anderem führt sie eine Liste mit Anbietern von Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen. Angebot und Nachfrage können so auch beim Energiesparen leichter und öfter zueinander finden. Die Bundesstelle veröffentlicht auch Musterverträge zu Finanzinstrumenten für Energieeinsparungen. Hierbei geht es zum Beispiel um Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und Darlehen, insbesondere Drittfinanzierungen durch Energiedienstleister.

Energieeffizienz


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