Solarwatt AG: Gläubiger für Restrukturierungs-Plan - Quandt wird Ankeraktionär
Dresden - Auf einem Erörterungs- und Abstimmungstermin haben die Gläubigergruppen der Solarwatt AG geschlossen für den von Solarwatt und den Beratern der Salans LLP erarbeiteten Restrukturierungsplan gestimmt. Das Amtsgericht Dresden hat daraufhin bereits den Restrukturierungsplan bestätigt. Dieser Restrukturierungsplan umfasse wesentliche Sanierungsbeiträge aller Gläubiger der Solarwatt AG, teilte das Unternehmen mit. Im Juni wurde dem Antrag der Solarwatt AG auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach dem Insolvenzrecht stattgegeben. Rechtsanwalt Rainer M. Bähr von der Kanzlei Hermann Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Der Vorstand der Solarwatt AG hatte angekündigt, mit Andreas Ziegenhagen, Partner der Wirtschaftskanzlei Salans LLP und in Zusammenarbeit mit Bähr die Sanierung des Unternehmens in Eigenverwaltung zu organsieren.
Fokus auf Systemgeschäft
Detlef Neuhaus, der Vorstandsvorsitzende der Solarwatt AG, dankte den Gläubigern nach der Zustimmung zum Restrukturierungsplan: "Mit ihrer Entscheidung haben die Gläubiger der Solarwatt AG den Weg für den Fortbestand und die nachhaltige Sanierung eines Pionier-Unternehmens der deutschen Solarindustrie freigemacht. Nach Rechtskraft der Planbestätigung kann Solarwatt auf Grundlage einer nachhaltigen Zukunftsperspektive mit 337 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Standort Dresden als vollständig durchsaniertes Unternehmen mit Fokus auf das wachstumsstarke Systemgeschäft durchstarten. Danken möchten wir auch unseren Kunden, die der Solarwatt AG, ihren Produkten und unserem hochmotivierten Team in den zurückliegenden schwierigen Monaten die Treue gehalten haben."
Wichtigste Sanierungs-Hürde genommen
Rainer M. Bähr, vom Amtsgericht Dresden bestellter Sachwalter der Solarwatt AG, erklärte: "Mit der Zustimmung der Gläubigerversammlung hat die Solarwatt AG die wichtigste Hürde zur Restrukturierung genommen. Sobald die Planbestätigung rechtskräftig ist, wird das laufende Insolvenzverfahren aufgehoben." Nicht-nachrangige, unbesicherte Insolvenzgläubiger, darunter vor allem Lieferanten und die Anleihegläubiger der Solarwatt AG, erhalten bereits vier Wochen nach rechtskräftiger Bestätigung des Plans die Planquote von 16 Prozent auf ihre angemeldeten und festgestellten Forderungen. Im Februar 2015 könnte aus der dann möglichen Auflösung von Rückstellungen überdies eine zweite Zahlung in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro – verteilt auf alle anspruchsberechtigten nicht-nachrangigen Insolvenzgläubiger – erfolgen, falls die in Rede stehenden Rückstellungen per 31. Dezember 2014 aufgelöst werden können.
Unternehmer Stefan Quandt wird neuer Ankeraktionär
Nach dem Eintritt der Rechtskraft der Planbestätigung wird der Unternehmer Stefan Quandt die Solarwatt AG als Ankeraktionär bei ihrer Fokussierung auf den Systembereich unterstützen. Hierzu wird das zuvor auf null herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung auf insgesamt 5 Mio. Euro erhöht. Nach der Kapitalerhöhung wird Stefan Quandt über seine Beteiligungsholding AQTON SE 94 Prozent des Kapitals der Gesellschaft halten. Darüber hinaus stellt Stefan Quandt ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 5 Mio. Euro zur Verfügung. Bei dieser Transaktion wurde Stefan Quandt von der Investmentbank Freitag & Co begleitet.
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