Staatliche Offshore-Einnahmen: Deutsche Bundesstiftung Umwelt erhält 400 Mio. Euro aus Versteigerungserlösen für Offshore-Windparks
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Münster - Dass der Ausbau erneuerbarer Energien für direkte Einnahmen für den Staatshaushalt sorgen kann, zeigen die Versteigerungserlöse aus den Offshore-Windenergie-Ausschreibungen. Ein Teil der zweckgebundenen Mittel steht jetzt konkret im Rahmen einer Zustiftung über 400 Mio. Euro an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) für den Meeresnaturschutz zur Verfügung.
Mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) hat der Gesetzgeber im Rahmen der Ausschreibungsverfahren für Offshore-Windenergieanlagen das sog. dynamische Gebotsverfahren eingeführt. Dadurch ist es möglich, bei Null-Cent-Geboten über die weitere Versteigerung der ausgeschriebenen Offshore-Flächen in einem zweiten Bieterverfahren Einnahmen für den Staatshaushalt zu generieren. Diese stehen für den Netzausbau sowie den Meeresschutz und die Fischerei zur Verfügung. Ein Teil der Versteigerungserlöse kann künftig von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt im Rahmen einer Zustiftung für den Meeresschutz genutzt werden. Die Auftaktveranstaltung für den neuen Meeresnaturschutzfonds der DBU hat jetzt im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stattgefunden.
Offshore-Windenergie sorgt für Einnahmen in der Staatskasse
Am 1. Juni 2023 endete die Gebotsfrist für die Teilnahme an den Offshore-Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen. In dieser Ausschreibung hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) insgesamt vier Flächen in der Nord- und Ostsee mit einer Gesamtleistung von 7.000 MW für die Errichtung von Offshore-Windparks zur Ausschreibung gestellt. Dabei haben jeweils mehrere Bieter auf eine Vergütung verzichtet und pro Fläche Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde abgegeben, so dass erstmals in einem zweiten Schritt gemäß § 21 WindSeeG ein dynamisches Gebotsverfahren durchgeführt wurde. Die Ermittlung der Zuschlagsberechtigten erfolgte im Rahmen einer Versteigerung in Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen.
Gemäß WindSeeG sollen 90 Prozent der Versteigerungserlöse für den Netzausbau verwendet werden. Die restlichen 10 Prozent fließen zu jeweils 5 Prozent in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. In der Ausschreibung mit Gebotstermin 01. Juni 2023 wurden im dynamischen Gebotsverfahren Versteigerungserlöse von insgesamt 12,6 Mrd. Euro erzielt, die zweckgebunden an den Staatshaushalt fließen.
Seit der Ausschreibung im letzten Jahr sind im Rahmen weiterer Offshore-Ausschreibungen zusätzliche milliardenschwere Einnahmen generiert worden.
DBU erhält 400 Mio. Euro aus Versteigerungserlösungen – Einrichtung von Meeresnaturschutzfonds
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat vor Kurzem entschieden, von den Versteigerungserlösen, die im Rahmen von Offshore-Windparkausschreibungen erzielt werden, 400 Mio. Euro für den Meeresnaturschutz als Stiftungskapital zur Verfügung zu stellen. Ende November haben auch die Gremien der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) zugestimmt. Damit werden die Mittel dauerhaft für den Naturschutz gesichert.
Die DBU kann dieses Geld nun anlegen, um damit den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meere zu finanzieren. Im BMUV ist auf dieser Grundlage jetzt offiziell der Meeresnaturschutzfonds an den Start gegangen.
Schleswig-Holsteins Meeresschutzminister Tobias Goldschmidt begrüßt die Zustiftung an die DBU: „Um die Energiewende voranzutreiben, brauchen wir einen weiteren, entschiedenen Ausbau auch der Offshore-Windkraft. Damit dies nicht nur naturverträglich passiert, sondern die Nord- und Ostsee auch vor anderen Belastungen besser geschützt wird, werden jetzt diese Gelder aus den Offshore-Wind-Versteigerungen genutzt. Das ist für die besonders stark betroffene Nordsee nur fair“, so Goldschmidt. „Ich appelliere an eine neue Bundesregierung, auch in Zukunft ausreichende Gelder aus den Versteigerungen der Offshore-Wind-Flächen für dieses Ziel zur Verfügung stellen“, so der Minister weiter.
Quelle: IWR Online
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