Stadtwerke erwirken einstweilige Verfügung gegen Eprimo
Herten - Die Hertener Stadtwerke haben eine einstweilige Verfügung gegen die RWE-Tochter Eprimo vor dem Landgericht Bochum erwirkt. Anlass dafür war die Tatsache, dass bei Angeboten neuer Stromlieferverträge bei Haustürgeschäften im Hertener Stadtgebiet unseriöse Praktiken angewandt und falsche Behauptungen aufgestellt wurden.
Eprimo-Vertriebsmitarbeiter beleidigten bei diesen Haustürgeschäften die Kunden der Hertener Stadtwerke und stellten falsche Behauptungen auf. Eine Behauptung war beispielsweise, dass das ganze Stadtgebiet Herten bereits von RWE versorgt würde und die Hertener Stadtwerke "pleite" bzw. "verschuldet" seien und daher keine Preissenkungen an die Kunden weitergeben können. Außerdem wurde – ohne Verbrauchsdaten der Kunden zu erfragen - behauptet, die Stadtwerke seien zu teuer und Eprimo sei generell günstiger. "Die Hertener Stadtwerke stellen sich jeden Tag dem Wettbewerb auf dem Energiemarkt", so Stadtwerke-Geschäftsführer Gisbert Büttner, "aber derartige Verunglimpfungen und Falschaussagen können wir nicht tolerieren. Die einstweilige Verfügung war hier die einzig richtige Antwort auf diese unseriösen Haustürgeschäfte. Wie in anderen Städten hat das Gericht der Eprimo GmbH dieses unlautere und wettbewerbswidrige Verhalten nun auch ausdrücklich für Herten verboten."
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