13.09.2016, 07:59 Uhr

Stoppt der Vogelschutz die Windenergie in Baden-Württemberg?

Wiesbaden/Wertheim – Der Windenergie-Projektentwickler Abo Wind hat die Planungen eines Windparks in Baden-Württemberg eingestellt. Der Grund liegt in den Auflagen zum Schutz der Vögel. Für den Projektierer eine alarmierende Entwicklung.

Es geht um das Projekt Dertingen/Wertheim im Main-Tauber-Kreis in der Nähe von Würzburg. Abo Wind teilt mit, dass ein im Juli 2015 veröffentlichtes Hinweispapier zum Vogelschutz der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) der Grund dafür ist, dass die Planung eingestellt wurde. Das Papier ist für die Genehmigungsbehörde bindend und macht den wirtschaftlichen Betrieb von Windparks im Offenland nach Einschätzung des Projektierers so gut wie unmöglich.

Akzeptiertes Projekt in ausgewiesener Konzentrationszone kann nicht realisiert werden

Gut 50 engagierte Grundstückseigentümer aus den umliegenden Ortschaften hatten sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen, um das Windenergie-Projekt zu ermöglichen. Da zudem kein Rotmilanhorst im Umkreis von 1,6 Kilometern existiert, schienen die Voraussetzungen günstig. Trotzdem kann der Windpark nun nicht realisiert werden. Für Urta Steinhäuser, Bereichsleiterin für die Windkraftplanung in Deutschland bei Abo Wind, handelte es sich um einen vor Ort sehr gut akzeptierten Standort mit ordentlichen Windverhältnissen innerhalb einer ausgewiesenen Konzentrationszone für Windkraft. Dass dieses Projekt nun nicht realisiert werden kann, ist aus Sicht von Steinhäuser alarmierend: „Denn wenn es sich sogar an diesem Standort nicht lohnt, einen Windpark im Offenland zu errichten, wird es in Baden-Württemberg wohl kaum mehr möglich sein.“

Windkraftanlagen müssen bei Acker-Arbeiten stillstehen

Doch die bindenden „Hinweise zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ der LUBW beinhalten im Wesentlichen drei Vorgaben zum Schutz des Rotmilans, die das Projekt in Wertheim zu Fall gebracht haben. Anlagen, die in Nahrungshabitaten von Rotmilanen liegen, müssen für vier Tage abgeschaltet werden, wenn im Umkreis von 300 Metern der Boden bearbeitet wird, also ein Landwirt zum Beispiel mäht, mulcht oder pflügt. Überdies gelten strenge Vorgaben für die Bewirtschaftung der Ackerflächen am Fuß der Windenergieanlage. Außerdem ist das Anlegen großer Ablenkflächen für Rotmilane erforderlich.

Steinhäuser: Rotmilane alles andere als selten

Steinhäuser: „Unter anderem zum Schutz der Rotmilane waren wir bereit, den geplanten Windpark von vier auf zwei Anlagen zu reduzieren. Dann hätte er dauerhaft eine Fläche von 0,6 Hektar beansprucht. Nach den Vorgaben der LUBW hätten wir dafür Ablenkflächen in einer Größenordnung von 14,4 Hektar anlegen und regelmäßig bewirtschaften müssen.“ Für Steinhäuser ist dies in Kombination mit den übrigen Vorgaben unverhältnismäßig. Dabei habe sich die Population des Rotmilans in Baden-Württemberg in den letzten Jahren verdoppelt hat. Der Rotmilan sei alles andere als selten, so die Windenergiemanagerin.

Quelle: IWR Online

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