10.09.2026, 09:51 Uhr

Strom: Erste Ausschreibung für neue Kraftwerke deutlich überzeichnet


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Bonn - Die erste Ausschreibung für neue Kraftwerkskapazitäten nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) ist deutlich überzeichnet. Das teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach dem ersten Gebotstermin am 8. September 2026 mit. Ausgeschrieben waren 4.500 MW reduzierte Leistung.

Die Überzeichnung ist ein erstes Marktsignal. Formal ist die Ausschreibung technologieoffen, das Ausschreibungsdesign begünstigt jedoch insbesondere neue Gaskraftwerke. Welche Technologien und Kapazitäten tatsächlich angeboten wurden, wie viele Bieter teilgenommen haben und wie stark die Ausschreibung überzeichnet ist, hat die BNetzA bislang nicht mitgeteilt.

Gaskraftwerke gegenüber Batteriespeichern im Vorteil

Das Ausschreibungsvolumen von 4.500 MW bezeichnet nicht die tatsächlich zu errichtende Anlagenleistung, sondern die sogenannte reduzierte Leistung. Dabei wird die gebotene nominale Leistung mit einem technologiespezifischen Reduktionsfaktor multipliziert. Die Faktoren für die Langzeitausschreibungen sind gesetzlich festgelegt (Anlage 4 StromVKG, § 23 Abs. 2). Bei Gaskraftwerken beträgt der Faktor 0,85: Ein Gaskraftwerk mit 500 MW installierter Leistung zählt damit mit 425 MW für die Ausschreibung.

Für Batteriespeicher liegen die Anforderungen deutlich höher. Sie müssen eine Höchsterbringungsdauer von mindestens zehn Stunden erreichen (§ 38 StromVKG). Ein 500-MW-Batteriespeicher müsste dafür mindestens 5.000 MWh Speicherkapazität aufweisen. Bei zehn Stunden beträgt der Reduktionsfaktor jedoch lediglich 0,58, so dass von 500 MW installierter Leistung nur 290 MW auf das Ausschreibungsvolumen angerechnet werden. Erst bei 20 Stunden Höchsterbringungsdauer und einer Speicherkapazität von 10.000 MWh erreicht ein 500-MW-Batteriespeicher mit dem Faktor 0,85 das Niveau eines Gaskraftwerks (Anlage 4 StromVKG).

Für neue Gaskraftwerke gelten zugleich Dekarbonisierungsvorgaben. Sie müssen für einen späteren Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff vorbereitet sein; mit dem Gebot ist ein Konzept für die Umstellung des jeweiligen Kraftwerks vorzulegen (§ 17 StromVKG). Bei einer 15-jährigen Förderung verpflichtet sich der Betreiber zudem, die Anlage ab 2045 klimaneutral zu betreiben (§ 73 StromVKG).

Neue Gaskraftwerke: 15 Jahre staatlich garantierte Förderung plus Erlöse am Strommarkt - Sonderregelung für Südbonus

Wer einen Zuschlag erhält, bekommt über einen Zeitraum von 15 Jahren eine jährliche, staatlich garantierte Vergütung. Deren Höhe wird über den Gebotswert im Wettbewerb bestimmt; der Höchstwert der ersten Ausschreibung liegt bei 244.000 Euro je MW reduzierter Leistung und Jahr. Der gesetzliche Zahlungsanspruch besteht gegenüber dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber.

Die Förderung wird allein für die Bereitstellung der Kraftwerkskapazität gezahlt. Daneben können die Betreiber mit ihren Kraftwerken am Strommarkt Erlöse erzielen. Damit erhalten erfolgreiche Projekte eine langfristig abgesicherte zusätzliche Einnahmequelle neben dem eigentlichen Stromverkauf. Für Zeiten, in denen die zugesagte Kapazität nicht verfügbar ist, sieht das StromVKG allerdings Ausgleichszahlungen vor.

Finanziert werden soll die Förderung der Kraftwerke letztlich von den Stromverbrauchern. Nach den Planungen der Bundesregierung soll ab 2031 eine neue Umlage eingeführt werden, über die auch die Kosten des StromVKG-Kapazitätsmarktes finanziert werden. Die konkreten Rahmenbedingungen dieser Umlage müssen noch festgelegt werden.

Auch der Kraftwerksstandort beeinflusst die Gebotsreihung. Sobald sich Projekte im netztechnischen Norden im Umfang von einem Drittel des Ausschreibungsvolumens durchgesetzt haben, erhalten Gebote für Kraftwerke im netztechnischen Süden einen Bonus: Für die Reihung wird ihr Gebotswert rechnerisch um 16.000 Euro je MW reduzierter Leistung und Jahr abgesenkt.

Die nächsten Schritte: BNetzA prüft Gebote - Zuschläge bis Anfang November 2026

Die Bundesnetzagentur prüft nun die eingegangenen Gebote und insbesondere die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen. Die erfolgreichen Gebote des ersten Ausschreibungstermins sollen spätestens am 3. November 2026 bekannt gegeben werden. Dann wird sich zeigen, wie stark der Wettbewerb tatsächlich ausgefallen ist, welche Technologien zum Zuge kommen und wie sich die Zuschläge regional verteilen.

Mit der ersten Runde ist das Ausschreibungsprogramm noch nicht abgeschlossen. Eine zweite Ausschreibung für Langzeitkapazitäten folgt noch 2026. Weitere 2 GW sollen im Mai 2027 ausgeschrieben werden. Für den Kapazitätsbedarf ab 2032 plant die Bundesregierung einen umfassenden Kapazitätsmarkt, dessen gesetzliche Regelungen 2027 vorgelegt werden sollen.

Quelle: IWR Online

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