Windenergie: Rechtsgutachten hält eigene EEG-Ausschreibung für Süddeutschland für zulässig

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München/Stuttgart - Ein eigenes Ausschreibungssegment für Windenergieanlagen in Süddeutschland ist nach einem neuen Rechtsgutachten mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Auch eine Südquote innerhalb der bundesweiten EEG-Ausschreibungen halten die Gutachter grundsätzlich für genehmigungsfähig.
Damit rückt die politische Entscheidung über ein eigenes Südsegment im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2027 in den Mittelpunkt. Die praktische Umsetzung und geografische Abgrenzung dürfte dabei kein wesentliches Hindernis sein: Das EEG definiert bereits heute eine „Südregion“ und legt die dazugehörigen Städte und Landkreise fest. Im Regierungsentwurf zum EEG 2027 ist ein eigenes Ausschreibungssegment für den Süden bislang allerdings nicht vorgesehen. Das Gutachten legt für seine Prüfung ebenfalls die bestehende Abgrenzung der Südregion zugrunde.
Gutachten: Geografische Begrenzung steht offenem Wettbewerb nicht entgegen
Das Gutachten wurde von PEE BW und LEE Bayern bei der Kanzlei Kapellmann und Partner in Auftrag gegeben. Zu deren Partnern gehört auch Dr. Bernd Wust, der zugleich Vorstandsmitglied des LEE Bayern ist. Untersucht wird, ob ein eigenes Südsegment oder alternativ eine Südquote nach dem EU-Beihilferecht genehmigungsfähig wäre.
Nach Einschätzung der Kanzlei steht die geografische Begrenzung eines Südsegments der erforderlichen Offenheit des Ausschreibungsverfahrens nicht entgegen. Teilnahmeberechtigt wären grundsätzlich alle Betreiber, die Windenergieanlagen innerhalb der definierten Südregion errichten. Als Argument verweist das Gutachten unter anderem auf eine Entscheidung der EU-Kommission zu geografisch differenzierten Ausschreibungen für Stromspeicher in Italien.
Voraussetzung bleibt allerdings ein wirksamer Wettbewerb. Das Gutachten nennt dafür beispielsweise eine maximale Zuschlagsquote von 90 Prozent, damit auch bei einer Unterzeichnung nicht automatisch alle Gebote einen Zuschlag erhalten. Vergleichbare Anforderungen gelten für eine Südquote.
Die Prüfung beschränkt sich ausdrücklich auf das EU-Beihilferecht. Aussagen zur Vereinbarkeit mit dem deutschen Verfassungs- und Finanzverfassungsrecht trifft das Gutachten nicht.
Windenergie im Süden: Von fehlenden Genehmigungen zum Wettbewerb um EEG-Zuschläge
Hintergrund der Diskussion ist die veränderte Situation beim Windenergieausbau im Süden. Während lange Zeit vor allem fehlende Genehmigungen den Ausbau begrenzten, treffen inzwischen hohe Genehmigungszahlen auf stark überzeichnete EEG-Ausschreibungen. Nach den im Gutachten ausgewerteten Daten erhielten in Bayern in den Ausschreibungsrunden Februar und Mai 2026 nur 5,73 bzw. 10,53 Prozent der eingereichten Gebotsmenge einen Zuschlag; in Baden-Württemberg waren es 9,55 bzw. 26,15 Prozent.
Das bestehende Referenzertragsmodell soll unterschiedliche Windbedingungen ausgleichen, beseitigt die wirtschaftlichen Unterschiede nach Einschätzung der Gutachter jedoch nicht vollständig. Auch die im Regierungsentwurf zum EEG 2027 vorgesehene Erhöhung des Korrekturfaktors für besonders windschwache Standorte von 1,55 auf 1,65 ändere daran grundsätzlich nichts. Nach einer Berechnung der Auftraggeber verbleibt bei einem Standort mit 50 Prozent Standortgüte gegenüber einem 100-Prozent-Standort ein Umsatznachteil von 17,5 Prozent.
Südquote war bereits im EEG 2021 vorgesehen
Eine regionale Differenzierung bei Windprojekten im Süden wäre kein grundsätzlich neues Instrument. Bereits das EEG 2021 enthielt eine Südquote von zunächst 15 und später 20 Prozent des jeweiligen Ausschreibungsvolumens. Sie kam jedoch nicht zur Anwendung, weil die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission fehlte, und wurde mit dem EEG 2023 wieder aufgehoben.
Das neue Gutachten kommt nun zu dem Ergebnis, dass sowohl ein eigenständiges Südsegment als auch eine Südquote unter den heutigen EU-beihilferechtlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich genehmigungsfähig sind. Für ein Südsegment führt die Kanzlei unter anderem an, dass eine bundesweit einheitliche Ausschreibung zu suboptimalen Ergebnissen führen könne, wenn sich die Förderung regional konzentriert und dadurch Ausbauziele verfehlt sowie zusätzliche Redispatch-Kosten verursacht werden.
EEG 2027: Entscheidung über Südsegment liegt beim Bundestag
Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 setzt bislang weiterhin auf das Referenzertragsmodell und sieht Verbesserungen für Windenergiestandorte im Süden vor. PEE BW und LEE Bayern halten diese Anpassungen angesichts der hohen Zahl genehmigter Projekte ohne Zuschlag für nicht ausreichend und fordern zusätzlich ein eigenes Ausschreibungssegment.
Nach dem Kabinettsbeschluss liegt die Entscheidung nun im parlamentarischen Verfahren. Das Gutachten liefert dafür eine beihilferechtliche Bewertung, ersetzt aber nicht die politische Entscheidung über eine regionale Aufteilung der Ausschreibungsmengen. Anders als bei der früheren Diskussion über eine Südquote stehen heute deutlich mehr genehmigte Windenergieprojekte im Süden zur Verfügung.
Quelle: IWR Online
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