26.06.2014, 11:10 Uhr

Weitere Stimmen zur EEG-Einigung: Gegenteil von Vertrauensschutz, realitätsfremd, existenzbedrohend

Berlin – Der Wirtschaftsausschuss im Bundestag hat der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt, die aller Voraussicht nach am Freitag vom Bundestag verabschiedet wird. Bereits gestern berichtete IWR Online über das Branchenecho zu den geplanten Änderungen. Nun folgt der zweite Teil.

Den meisten Verbände und Betrieben ist vor allem die Belastung des selbst erzeugten Stroms ein Dorn im Auge. Der Vorstandschef der Naturstrom AG zieht den Vergleich zu selbstangebautem Obst. Zudem wird befürchtet, dass die Energiewende durch das neue EEG ausgebremst werde.

Biogasrat bereitet Verfassungsklage vor

Auch Reinhard Schultz der Geschäftsführer des Biogasrat e.V. kritisiert die geplanten Änderungen: „Umfassender Bestands- und Vertrauensschutz für Biogas- und Biomethananlagen sieht anders aus“. Für Biomethan-Erzeugungsanlagen die sich in der Realisierung befinden, bedeutet die „realitätsfremden und investitionsfeindlichen“ Stichtagsregelung das Aus. 61 Projekte seien davon betroffen. Schultz kritisiert weiter, dass die Anlagenbetreiber durch das EEG 2009 und 2012 die Zusage bekommen haben, Strom für 20 Jahre zu 100 % fixen Vergütungssätzen produzieren zu dürfen. Eine rückwirkende Leistungsbegrenzung sei nicht zu kompensieren und würde für viele Mittelständische Anlagenbetreiber die Existenz bedrohen. Schultz sieht den Bestandsschutz nicht eingehalten und auch deswegen bereitet der Biogasrat eine Verfassungsklage vor.

BDI: „Gegenteil von Vertrauensschutz“

Auch aus der Industrie gibt es viel Kritik. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) kritisiert die neusten Pläne bezüglich des Bestandschutzes für industrielle Eigenerzeugung. „Das ist das Gegenteil von Vertrauensschutz. Die deutsche Industrie braucht absolute Klarheit und langfristige Planungssicherheit. Für Bestandsanlagen in der Eigenstromproduktion muss die Befreiung von der EEG-Umlage wasserdicht geregelt werden", forderte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.

Für den BDEW ist nicht alles schlecht

Die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) meint: „Auf nationaler Ebene wurde die Diskussion zur EEG-Novelle in der letzten Zeit zunehmend auf die Privilegierung und Befreiungstatbestände für die EEG-Umlage reduziert. Das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die nun getroffene Einigung der Regierungsfraktionen einige weitreichende und richtige Weichenstellungen zur Förderung der Erneuerbaren Energien beinhaltet.“ Positiv seien vor allem die verpflichtende Direktvermarktung, die Fernsteuerbarkeit von EE-Anlagen und die Verteilung der Förderhöhe über Ausschreibungen. Mit der aktuellen Formulierung blieben aber noch zu viele Fragen offen, die rasch geklärt werden müssen, da die Energiewirtschaft Klarheit benötigt.

Flüssiggas-Verband: EEG-Reform falsches Signal

Die Belastung von Eigenstromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Höhe von 40 Prozent der EEG-Umlage stößt auch beim deutschen Verband Flüssiggas e.V. auf Unverständnis. Diese Regelung bremse den weitern KWK-Ausbau deutlich aus. Ein angemessenes Signal der Bundesregierung zum Erreichen der Klimaziele wäre ein Ausbau von KWK-Anlagen und nicht die Blockade.

Naturstrom AG: Keine Steuern auf Obst aus dem eigenem Garten

Die Naturstrom AG nennt den vorgelegten Gesetzesentwurf zur Reform des EEG „Schadensbegrenzung in letzter Sekunde“. Die Nachbesserungen werden zwar begrüßt. Dennoch boote die Reform die bisherigen Treiber der Energiewende – engagierte Privatleute, Landwirte und Mittelständler - aus. Die Energiewende werde durch die Reform unnötig verlangsamt. Die Naturstrom AG verlangt, dass Ökostrom aus hiesigen Wind- und Solarparks als solcher an die Endverbraucher geliefert werden kann. Auch die Belastung des selbst erzeugten Stroms wird kritisiert. "Auf Obst aus meinem Garten erhebt der Staat ja auch keine Steuern", vergleicht Dr. Thomas E. Banning, Vorstandschef der Naturstrom AG.

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