Windbranche fordert Nachbesserungen an EEG-Novelle 2021
© Adobe / Fotolia
Berlin - Die am Mittwoch (23.09.2020) vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle 2021) stößt auch in der Windbranche in einigen Punkten auf heftige Kritik. Der Bundesverband Windenergie (BSW), Unternehmen, Gewerkschaften, Landes- und Kommunalvertreter fordern Nachbesserungen im weiteren Verfahren.
Von der generellen Ausrichtung wird die geplante EEG-Novelle 2021 zwar positiv aufgenommen, angesichts der konkreten Ausgestaltung einiger Rahmenbedingungen üben Vertreter der Windenergiebranche allerdings auch grundsätzliche Kritik. Der BWE setzt im weiteren Verfahren auf eine intensive Debatte im Parlament und mit den Bundesländern, um mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Windenergie zu schaffen.
EEG-Novelle: Eckdaten zum Ausbau der Windenergie
Mit der EEG Novelle verfolgt die Bundesregierung auf der Grundlagen des jetzigen Kabinettsbeschluss im Windenergie-Bereich das Ziel, die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land von derzeit rd. 54.000 Megawatt (MW) bis 2026 auf 65.000 MW und bis 2030 auf 71.000 MW zu erhöhen. Wie bei der Photovoltaik gilt auch für die Onshore-Windenergie, dass im Fall neuer Ausbauziele, die im Rahmen des Green Deals von der EU beschlossen werden, entsprechende Anpassungen im EEG vorgenommen werden sollen. Um die Akzeptanz zu verbessern können die Kommunen künftig finanziell am Windenergieausbau beteiligt werden. Vorgesehen ist eine Verpflichtung zwischen Bund und Ländern, ein Koordinierungsgremium für die Flächenbereitstellung einzusetzen.
Auf Kritik in der Windbranche stoßen auf der Grundlage des aktuellen Entwurfs der EEG-Novelle vor allem die nachfolgenden Aspekte.
Steigerung Ausbaupfad für Windenergie an Land auf 87.000 MW
Aus Sicht von Vertretern der Windbranche ist ein Zielwert von 71.000 MW installierter Windenergieleistung im Jahr 2030 viel zu niedrig angesetzt. Dieser Wert und die im Gesetz angenommenen Ausbaukorridore lassen nach Einschätzung des BWE darauf schließen, dass der angenommene Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 viel zu niedrig ist. Auf der Grundlage eines Szenarios des Bundesverbandes Erneuerbare Energien ist 2030 von einem Bruttostromverbrauch von rd. 740 Mrd. kWh auszugehen, der anvisierte 65 Prozent EE-Anteil läge damit bei rd. 480 Mrd. kWh und erfordert demnach im Bereich Windenergie ein Ausbauziel von 87.000 MW. Damit ergibt sich ein Wert von etwa 5.000 MW Windenergieleistung, der jährlich zugebaut werden müsste.
Runder Tisch für Weiterbetrieb muss schnell Ergebnisse liefern
Nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts ist es vorgesehen, parallel zum parlamentarischen Verfahren für Betreiber von Altanlagen bis Ende 2021 eine Regelung für einen wirtschaftlichen Weitebetrieb zur Überbrückung der durch die COVID-10-Pandemie bedingten niedrigen Strompreise zu schaffen. Da bereits zum Jahreswechsel 2020 / 2021 zahlreiche Windenergieanlagen aus der EEG-Vergütung fallen, muss der angekündigte Runde Tisch sofort eingesetzt werden und Ergebnisse für die parlamentarische Debatte liefern. Gefordert wird, dass ein entsprechender Rechtsrahmen nicht erst Ende 2021, sondern bereits am 01. Januar 2021 klar ist. Um einen ökonomischen Weiterbetrieb bis zu einem Repowering in den Bestandsflächen zu ermöglichen, fordert der Bundesverband Windenergie die Festlegung eines anzulegenden Wertes für die nächsten 2 – 3 Jahre.
Anpassung des Strommarktdesigns erforderlich
Die Anpassung der bisherigen 6-Stunden Regel des § 51 EEG in der EEG Novelle und damit eine Verschärfung der Nichtvergütung von CO2-freien Strommengen wird scharf kritisiert und könnte die Ausbauziele blockieren. Daher wird eine Neustrukturierung des Strommarktes gefordert und angemahnt, eine Regelung, die Finanzierungen erschwert und Risiken erhöht nicht zu kurzfristig im EEG zu behandeln. Da unklar ist, welche Folgen sich bei der geplanten Anpassung des § 51 für die Projektplanung ergeben, schlägt der Verband vor, die Regelung aus dem EEG auszuklammern, bis ein künftiges Strommarktdesign gefunden ist.
Planung und kommunale Beteiligung
Mit Blick auf die kommunale Ebene werden die finanzielle Beteiligung der Kommunen zur Akzeptanzsteigerung und die Benennung der schleppenden Genehmigungsverfahren und des unzureichenden Flächenpools als Hemmnisse allgemein begrüßt. Bemängelt wird jedoch eine lösungsorientierte Umsetzung, u.a. fehlende Vorschläge zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und Maßnahmen auch für die weitere Flächenbereitstellung. Die bloße Erhöhung des Ausschreibungsvolumens könne den Ökostromausbau isoliert betrachtet nicht beschleunigen, so der Rechtsanwalt und Mitglied der Unternehmensleitung beim interdisziplinären Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner Dr. Karlheinz Rabenschlag aus Freiburg.
Quelle: IWR Online
© IWR, 2020