02.01.2018 14:19 Uhr

AKW-Störung

AKW-Störung:Meldepflichtiges Ereignis am Kernkraftwerk Neckarwestheim II

Stuttgart - Im Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II, wurde am 22. Dezember 2017 eine Leckage an einer Rohrleitung des Systems zur Behandlung radioaktiver Konzentrate der Abwasserbehandlung festgestellt. Die Schadensursache wird weiter untersucht, das System wird bis zum Abschluss der Reparatur außer Betrieb bleiben.

Abschätzungen ergaben, dass dabei etwa 100 Liter radioaktives Konzentrat in den betreffenden Raum (Kontrollbereich) des Reaktorhilfsanlagengebäudes austraten, teilte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg mit.

Die Umwälzpumpe wurde unverzüglich abgeschaltet und die Leckage dadurch beendet, der Raumbereich wurde dekontaminiert. Die dabei angefallenen Abwässer wurden wieder der Abwasserbehandlung des Kontrollbereichs zugeführt, so das Ministerium. Der undichte Leitungsabschnitt wurde ausgebaut.

Das System zur Behandlung radioaktiver Konzentrate hat die Aufgabe, bestimmte Flüssigabfälle wie zum Beispiel Verdampferkonzentrate oder Schlämme aus der Abwasseraufbereitung im Hinblick auf die spätere Endlagerung zu behandeln. Es handelt sich um eine Entsorgungseinrichtung ohne sicherheitstechnische Relevanz für die Reaktoranlage oder das Brennelement-Lagerbecken.

Im Hinblick auf die Kontamination ist festzustellen, dass diese auf den betroffenen Raum beschränkt blieb und keine Personenkontaminationen oder Inkorporationen beim Betreiberpersonal auftraten. Die Ortsdosisleistung lag in einem Bereich, der im Kontrollbereich grundsätzlich zu erwarten ist. Die Kontrolle der Fortluft, die über den Kamin abgegeben wird, hat keine Auffälligkeiten ergeben. Damit ist die radiologische Bedeutung der Leckage gering, so das baden-württembergische Ministerium abschließend.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2018

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