08.07.2009, 14:34 Uhr

E.ON klagt gegen 553 Mio Euro Strafe im Kartellverfahren

Brüssel, Belgien /Essen - E.ON Ruhrgas wird gegen die heutige Entscheidung der EU-Kommission im Kartellverfahren gegen E.ON Ruhrgas und GdF Suez Klage beim Europäischen Gericht erster Instanz einreichen. Nach Mitteilung der Wettbewerbshüter wurden gegen den E.on-Konzern und den französischen Versorger Gaz de France (GDF) Geldbußen in Höhe von je 553 Millionen Euro verhängt. Die Unternehmen haben demnach durch die Aufteilung von Märkten gegen das EU -Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigen Absprachen verstoßen. Konkret wirft die Kommission den Unternehmen vor sich zum Bau der gemeinsamen MEGAL-Pipeline 1975 darauf geeinigt zu haben, über diese Leitung kein Gas im Heimatmarkt des jeweils anderen Unternehmens zu verkaufen. Auch nach der Liberalisierung des EU-Energiemarktes im Jahr 2000 sei diese Absprache weiter umgesetzt worden.

E.on widerspricht der Darstellung der Kommission und gibt an, dass die Absprachen zur Absicherung des Leitungsinvestments erforderlich gewesen wären, aber für die Marktentwicklung keine Relevanz gehabt hätten. Vielmehr seien sie nie praktiziert und 2004 von den Unternehmen formell aufgehoben worden. Mit den Vereinbarungen hätten die Unternehmen zu keiner Zeit gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

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