31.07.2015, 14:31 Uhr

BMWi legt Eckpunktepapier für EEG-Ausschreibungen vor

Münster - Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat das Eckpunktepapier "Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen" veröffentlicht. Das Papier beschreibt als Gesamtkonzept den groben Rahmen des ab 2017 geltenden EEG-Ausschreibungssystems.
In dem Papier legt das BMWi den Fokus auf die Technologien, die den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele des EEG 2014 leisten sollen, nämlich On- und Offshore-Windenergie sowie Photovoltaik. Eine Anwendung des Ausschreibungssystems auf Bioenergie-, Wasserkraft- und Geothermieprojekte ist aktuell nicht vorgesehen.
Zentrale Inhalte des Eckpunktepapiers
Die Ausschreibungen sollen über 80 Prozent des Stroms erfassen, der in neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen produziert wird. Dafür schlägt das Eckpunktepapier folgendes vor:
Onshore-Windenergie: Voraussetzung für die Ausschreibung von Windenergieprojekten ist das Vorliegen einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Ausschreibungsgebote auf Projekten basieren, die eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit aufweisen (späte Ausschreibung). Nach Zuschlagerteilung sollen die Anlagen innerhalb von zwei Jahren errichtet werden. Wenn dieser Zeitraum überschritten wird, ist sukzessive eine Vertragsstrafe ("Pönale") fällig. Nach insgesamt drei Jahren verfällt der Zuschlag. Mit dem Gebot ist zudem eine finanzielle Sicherheit zu hinterlegen, durch die die Ernsthaftigkeit des Gebotes nachgewiesen wird. Dieser sog. Bid-Bond liegt bei 30 Euro pro kW und dient nach Zuschlagerteilung als Sicherheit für Pönalen im Falle der Verzögerung oder Nichtrealisierung des Vorhabens. Kleine Anlagen mit einer installierten Leistung unter 1 MW können in der Festvergütung verbleiben. Auch Prototypen und Testanlagen müssen nicht an der Ausschreibung teilnehmen.
Offshore-Windenergie: Bei Offshore-Windenergieanlagen soll die Ausschreibung über ein zentrales Modell erfolgen. Da damit ein entsprechender Planungsvorlauf verbunden ist, soll die Ausschreibung im Offshore-Sektor später greifen, in der Nordsee ab 2024, in der Ostsee unter Umständen ab 2021. Vorgesehen ist es, pro Jahr eine durch eine Behörde vorbereitete Fläche für die Errichtung von zwei Windparks mit einer Leistung von jeweils 400 Megawatt (MW) auszuschreiben. Die Bieter der Runde konkurrieren um diese Fläche.
Für den Zeitraum 2021 bis 2023 ist eine Übergangslösung geplant, die sicherstellen soll, dass der Offshore-Ausbau nicht unterbrochen wird. Dabei erhalten Projektentwickler und Planer, die bereits über eine Genehmigung verfügen oder deren Planungen sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befinden, in einer gesonderten Ausschreibung die Chance auf eine Zuschlagserteilung (Einmalauktion).
Photovoltaik: Im Bereich Photovoltaik ist eine Evaluierung des im Rahmen der Pilotausschreibungen angewendeten Verfahrens inkl. einer ergebnisabhängigen Anpassung vorgesehen. PV-Anlagen auf baulichen Anlagen wie Deponien und versiegelten Flächen mit einer Leistung von mehr als 1 MW sollen an der Freiflächenausschreibung teilnehmen. Für große PV-Anlagen auf Gebäuden soll eine Ausschreibung durchgeführt werden, die sich eng an die Rahmenbedingungen der Ausschreibung für Freiflächen anlehnt. Kleine und mittlere Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit einer installierten Leistung von bis zu 1 Megawatt sollen dagegen von der Ausschreibung ausgenommen werden. Für diese Anlagen bleiben die Regelungen des EEG 2014 weiterhin gültig. Die jährlich neu installierte Leistung für diese Anlagen wird über den atmenden Deckel gesteuert. Dabei werden auch die ausgeschriebenen Mengen bei der Zubaubegrenzung über den atmenden Deckel berücksichtigt.
Biomasse: Bei Biomasse wird zunächst keine Ausschreibung vorgeschlagen. In den nächsten Monaten soll durch das BMWi geprüft werden, ob eine Ausschreibung für Neuanlagen unter Einbeziehung von Bestandsanlagen sinnvoll sein kann. Bis zum Abschluss der Prüfung und einer sich ggf. daraus ergebenden Neuregelung sollen die bestehenden Regelungen des EEG 2014 für Biomasseanlagen erhalten bleiben.
Wasserkraft: Bei Wasserkraft soll ebenfalls auf eine Ausschreibung verzichtet und die Vergütung im Rahmen des EEG 2014 erhalten bleiben.
Geothermie: Bei Geothermie ist angesichts der geringen Zahl geplanter Einzelprojekte ebenfalls nicht von hinreichendem Wettbewerb auszugehen, auch hier soll die Vergütung nach dem EEG 2014 fortgeführt werden.
Konsultation zu den Eckpunkten
Das Bundeswirtschaftsministerium lädt dazu ein, Stellungnahmen zu den Eckpunkten abzugeben und dabei insbesondere auf die in dem Eckpunkte gestellten spezifischen Konsultationsfragen einzugehen. Stellungnahmen können bis zum 1. Oktober 2015 an das BMWi gerichtet werden. Die Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet und für den Gesetzentwurf zum EEG 2016 berücksichtigt. Das Bundeswirtschaftsministerium will den Gesetzentwurf auf Grundlage der Konsultationsergebnisse bis Ende des Jahres erarbeiten.
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