Sechs neue Nord-Süd-Stromtrassen - Bundestag entscheidet über Ausbau der Höchstspannungsnetze
Berlin - Am Donnerstag, dem 7. Mai 2009, entscheidet der Bundestag gegen 11.45 Uhr über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie über Gegenanträge von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion zum Ausbau von Stromübertragungsnetzen. Nach Ansicht der Bundesregierung erfordern der immer größere Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien, der wachsenden grenzüberschreitende Stromhandel und auch neue Kraftwerke dringend den raschen Ausbau von Höchstspannungsleitungen in Deutschland. Aus diesem Grund hat sich die Koalition bereits im Sommer 2008 auf einen Gesetzentwurf zur Bescheunigung des Ausbaus von Höchstspannungsnetzen geeinigt, der im Oktober letzten Jahres in erster Lesung beraten wurde und nun im Bundestag zur Abstimmung steht (16/10491).
Sechs neue Stromtrassen bis 2015 geplant
Mit diesem Gesetzentwurf plant die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für einen Ausbau der Höchstspannungsnetze zu verbessern. Der vordringliche Bedarf an Übertragungsleitungen soll in einem gesetzlichen Bedarfsplan festgelegt werden. Demnach sollen bis zum Jahr 2015 insgesamt sechs neue Trassen für den Nord-Süd-Transport in Betrieb gehen, um künftig erneuerbare Energien mit einem Anteil von 20 Prozent an der Stromversorgung ohne Beeinträchtigung des Netzbetriebs aufnehmen zu können.
Erdkabel in vier Pilotvorhaben erproben
Vorgesehen ist laut Gesetzentwurf zudem, die Planungs- und Genehmigungsverfahren in diesen Fällen zu beschleunigen und das Bundesverwaltungsgericht bei Rechtsstreitigkeiten zur ersten und zugleich letzten Instanz zu machen. Außerdem soll es das neue Gesetz ermöglichen, bei vier Pilotvorhaben Höchstspannungsleitungen als Erdkabel zu verlegen und zu testen. Diese Vorhaben sind bei Fachleuten auf Zustimmung gestoßen.
Erdkabel oder Freileitungen?
Uneinigkeit herrschte unter den Experten jedoch bei der Frage, ob Erdverkabelung oder Freileitungen beim Ausbau der Verzug zu geben sei. Wolfgang Neldner vom Netzbetreiber Vattenfall Europe Transmission GmbH argumentierte, ein Erdkabel halte nur 30 Jahre, ein Freileitungssystem dagegen 80 bis 120 Jahre. Matthias Kirchner vom Verband der europäischen Kabelhersteller Europacable entgegnete, die "Lebenserwartung" liege beim Kabel bei 40 Jahren. Zudem stellten diese keinen massiven Engriff in die Umwelt dar, da darauf sogar Ackerbau betrieben werden könne. Allerdings seien die Herstellungskosten für die Erdverkabelung höher als bei Freileitungen, so Kirchner. Die FDP befürwortet grundsätzlich den Ausbau der Stromnetze, hat jedoch im Einzelnen Kritik geäußert. Im Gegensatz zum Regierungsentwurf plädieren Bündnis 90/Die Grünen in ihrem eigenen Antrag (16/10590) dafür, Höchstspannungsleitungen grundsätzlich unter der Erde zu verlegen, sofern keine zwingenden Gründe dagegen sprechen. Auch die Linksfraktion will bestehende Stromnetze schnell auf den neuesten Stand der Technik bringen, um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen (16/10842).